Bundestag verabschiedet Apothekenreform
Shownotes
Am Freitag, den 22. Mai 2026 hat der Bundestag über die Apothekenreform abgestimmt und das Gesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Erweiterung der Befugnisse der Apotheken. Konkret sollen sie z. B. mehr Impfungen und Screenings anbieten und bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept abgeben dürfen. Was die Apothekenreform konkret für Arztpraxen und Apotheken bedeutet, darüber spricht Dr. Laura Weisenburger, Ärztin und Redakteurin bei der Apotheken Umschau, mit Christina Grünberg, Apothekerin und Redakteurin im Politikressort des Hauptstadtbüros der Apotheken Umschau.
Diese Folge wurde am 22. Mai 2026 aufgezeichnet.
Quellen und nützliche Links
• Bundesministerium für Gesundheit. Bundestag beschließt Apothekenreform. 22. Mai 2026
Hinweis: Das Transkript wurde automatisch erstellt.
Das Team hinter „’ne Dosis Wissen“:
Hosts: Dennis Ballwieser, Laura Weisenburger;
Autor:innen: Emeli Glaser, Jana Hauschild, Christian Heinrich, Johanna Heuveling, Felix Kunz, Vincent Suppé, Klaus Wilhelm, Christian Wolf;
Redaktion: Sina Metz, Kareen Seidler;
Postproduktion: Benedikt Möltner, Yves Seißler;
Chefredakteur: Peter Glück
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00:00:00: SPRECHER: gesundheit-hören DR. LAURA WEISENBURGER: Man kann es nicht anders sagen. Es ist einfach eine Menge los, gesundheitspolitisch und gesellschaftlich betrachtet. Aber keine Sorge, we got you, we got your back. Wir scheuen da natürlich keine Mühen, dass wir da für euch auch gut drüber berichten. Und deshalb hört ihr heute noch eine eher kürzere, aber eine Gesprächsfolge mit einer Expertin. Denn am Freitag, den zweiundzwanzigsten Mai hat der Bundestag endlich über die Apothekenreform beziehungsweise über das Apothekenreformgesetz abgestimmt. Das wurde schon Monate jetzt eigentlich verschoben. Und wir besprechen heute, worum's da eigentlich genau geht und was das für uns, also diejenigen, die im Gesundheitswesen arbeiten, für Konsequenzen hat. Guten Morgen. Ich heiße euch also herzlich willkommen zu einer ja, Mini Spezialfolge ne Dosis Wissen. Ihr hört den täglichen Podcast für das Gesundheitswesen. Uns gibt's jeden Werktag ab 6 schon in der Früh und vielleicht schaffen wir die kompakten 10 Minuten heute nicht. Ein bisschen mehr wird's wahrscheinlich dauern, denn ich habe mir eine Gästin eingeladen, die hören wir gleich. Mein Name ist Laura Weisenburger, ich bin Ärztin und wissenschaftliche Redakteurin bei der Apotheken Umschau und wir nehmen die Folge am Freitag, den zweiundzwanzigsten Mai auf und ihr hört sie am Dienstag, den sechsundzwanzigsten Mai. SPRECHER: Ein Podcast von gesundheit-hören und Apotheken Umschau Pro. DR. LAURA WEISENBURGER: Und nachdem ich sie jetzt euch schon angeteast habe, heiß ich sie gleich mal hier im Podcast willkommen. Guten Morgen, Christina. Schön, dass Du jetzt auch mal bei mir in der Dosis Wissen bist. CHRISTINA GRÜNBERG: Guten Morgen, Laura. Ich freue mich. DR. LAURA WEISENBURGER: Ich spreche mit Christina Grünberg. Sie ist zugeschaltet, ihr hört sie aus Berlin, aus unserem Hauptstadtbüro in Berlin. Da haben wir natürlich auch eins. Sie ist Apothekerin und dort eben bei der Apotheken Umschau Redakteurin im Politikressort und hat sich in den letzten paar, ja, Monaten muss man eigentlich sagen, ne, so lange zieht sich das jetzt schon intensiver mit dem Apothekenreformgesetz, tolles Wort, beschäftigt. Und der Vollständigkeit halber müssen wir jetzt auch erklären, also wir zeichnen diese Folge für euch ganz früh am Freitag, den zweiundzwanzigsten Mai auf. Es ist jetzt 8 Uhr 30. Und wir befinden uns allerdings noch vor der zweiten und dritten Lesung, die jetzt von diesem Gesetz im Bundestag ansteht. Und kannst Du kurz sagen, warum das aber alles nur noch eine Pro forma Geschichte ist, was da jetzt kommt? CHRISTINA GRÜNBERG: Also von den politischen Abläufen her ist nicht zu erwarten, dass sich jetzt an dem Gesetz noch etwas ändert. Die letzten Änderungen sind über Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen in das Gesetz eingeflossen. Da hat der Gesundheitsausschuss am Mittwoch den Deckel drauf gemacht. Es wird noch mal drüber gesprochen über das Gesetz, da kann jeder noch mal seinen Senf dazugeben. Aber das wird dann Da haben sich die Koalitionsfraktionen geeinigt, dass sie's so verabschieden werden und es wäre wirklich sehr, sehr überraschend, wenn das jetzt nicht so käme. DR. LAURA WEISENBURGER: Gut, dann wollen wir gleich mal voll ins Thema rein starten. Ich hab meinen Kaffee heute schon getrunken, Du ja vielleicht auch. Der Rest darf ihn sich jetzt gerne holen, wenn ihr Lust drauf habt und dann geht's los. Wir müssen ganz am Anfang natürlich darüber reden, was eigentlich so der Hintergrund dieser ganzen Sache ist, ja? Warum wurde das überhaupt ins Rollen gegeben oder gebracht? Im Regierungsentwurf heißt es aktuell, kleinere ländlichere Apotheken, die haben die großen Probleme, die haben Fachpersonalmangel. Wir sehen Strukturwandel, Wirtschaftlichkeit immer wieder Thema, ganz klar. Aber könntest Du für alle, die jetzt zuhören, noch mal ganz kurz zusammenfassen, so in 2, 3 Stichpunkten, worum geht's denn in diesem Gesetz jetzt genau? CHRISTINA GRÜNBERG: Also es geht, wie Du das schon richtig beschrieben hast, einerseits darum, den Apotheken eine wirtschaftliche Perspektive zu eröffnen, die ein bisschen unabhängiger ist als bisher vom Packungsfixum. Wir haben ja Das Apothekenhonorar ist ja noch sehr stark orientiert an der Arzneimittelabgabe und man wollte jetzt, wie das schon mit den pharmazeutischen Dienstleistungen Jens Spahn auf den Weg gebracht hat, den Apothekerinnen, Apothekern Möglichkeiten eröffnen, sich davon auch wirtschaftlich wenigstens ein Stück weit zu lösen. Die Arzneimittelabgabe bleibt das Kerngeschäft der Apothekerinnen und Apotheker, aber sie sollen eben die Möglichkeit bekommen, ihr Angebot auszuweiten und natürlich auch im Sinne der Versorgung der Menschen, auch grade im ländlichen Raum. Also dass sie zum Beispiel mithelfen sollen, Impflücken zu schließen, dass sie die pharmazeutische Betreuung intensivieren können und das eben dann auch mit den Krankenkassen abrechnen können. DR. LAURA WEISENBURGER: Das hast Du jetzt son bisschen schon angedeutet, ne? Was kommt dazu? Also Impfungen. Allerdings da gibt's, glaube ich, ein paar Einschränkungen. Das ist natürlich auch was, was glaube ich alle Zuhörenden aus der Ärzteschaft da aufhorchen lässt. Mich ließ das auch ein bisschen aufhorchen. Das ist ja quasi war bis jetzt immer son klassisches Ärzteding. Gut, wir kennen's aus der Coronazeit, da wurde das so langsam aufgeweicht mit den Coronaimpfungen, dann kam die Grippe hinterher. Was kommt da noch alles? CHRISTINA GRÜNBERG: Also Apothekerinnen, Apotheker werden im Grunde alle Totimpfstoffe verabreichen dürfen. Und da gibt es ja auch sehr gute Erfahrungen aus anderen Ländern. Also da hat man jetzt ja hier nicht das Rad neu erfunden, sondern das ist etwas, was man aus anderen Ländern kennt. Was man übrigens auch sieht, ist, dass die Apotheken dort den Ärzten nichts wegnehmen, sondern dass die Apotheken impfen und gleichzeitig es mehr Impfungen in Arztpraxen gibt. Also das trägt dazu bei, das Bewusstsein der Menschen zu stärken für das Thema Impfung und es Also was heißt profitieren? Aber natürlich, also sowohl Apotheken als auch Ärztinnen und Ärzte impfen am Ende mehr. DR. LAURA WEISENBURGER: Also es ist ein Win-win an der Stelle. CHRISTINA GRÜNBERG: Man beobachtet nicht, dass die Leute abwandern von den Arztpraxen. DR. LAURA WEISENBURGER: Das heißt, diese Begründung, die jetzt vielleicht der eine die andere hat, von wegen, die nehmen uns da eine Leistung weg, das ist unbegründet. Das haben wir schon gesehen. Das ist unbegründet. Das ist ja total wichtig, dass wir das mal so klar sagen. Im Gegenteil, also wir haben ja, das ist ja wirklich Win für alle, ja, für die Praxen, für die Apotheken und dann auch noch gesellschaftlich, wenn wir insgesamt eine gestiegene Impfquote haben und insgesamt eine besser durchgeimpfte Gesellschaft. Das ist natürlich sehr, sehr gute Nachrichten an der Stelle. Ich hab auch gesehen, Schnelltests sollen irgendwie anders noch mal auch in die Apotheken gegeben, gebracht werden. Was bedeutet das? CHRISTINA GRÜNBERG: Genau, das sind bestimmte Point of Care Tests, zum Beispiel auf, ich glaube, Grippe war dabei, Norovirus. Also es sind bestimmte Tests, die dann eben auch die Apothekerinnen und Apotheker anbieten dürfen und eben auch, ich glaube, sowohl für die Impfung als für dieses Testangebot werben dürfen. DR. LAURA WEISENBURGER: Das ist natürlich auch noch mal mehr Awareness, ne? Das ist werben CHRISTINA GRÜNBERG: Ganz genau. DR. LAURA WEISENBURGER: Dürfen ja die Praxen in dem Sinne auch, dass sie schreiben, wir bieten das an auf ihrer Website, ne? Das ist auch keine, jetzt an der Stelle keine Konkurrenz, wo man ganz klar sagen muss, das das dürfen alle. Du hattest jetzt schon son bisschen angedeutet Medikamente, das ist auch son Ding und ich hab gesehen, auch die rezeptpflichtigen Medikamente, wo wir ja wirklich dann son bisschen in dieses ja, Hoheitsgebiet auch wieder reingehen, ne, also ärztlich verordnete, rezeptpflichtige Medikamente, da gibt's eine Aufweichung. Die dürfte aber auch mehreren nützen, wenn ich das richtig verstanden habe. CHRISTINA GRÜNBERG: Genau, das sind im Wesentlichen 2 große Blöcke. Das eine ist die Versorgung von Chronikern, von gut eingestellten Chronikern, die über die letzten 4 Quartale regelmäßig ein bestimmtes Arzneimittel in einer bestimmten Dosierung bekommen haben. Wenn die jetzt Wenn denen am Samstag die Tabletten ausgehen. Da muss man ja wirklich mal ganz klar sagen, das ist Quatsch, dass die sich irgendwo in die Notaufnahme oder in die Bereitschaftspraxis setzen. Da sollen die Apothekerinnen und Apotheker helfen, das zu überbrücken, damit diese Leute eben übers Wochenende versorgt sind, über Feiertage und so weiter und dann eben am nächsten Werktag in ihre Arztpraxis gehen können und sich ein Rezept ausstellen lassen können. DR. LAURA WEISENBURGER: An der Stelle muss ich ganz kurz nachhaken, betrifft es dann die Also muss diese Person schon vorher häufiger in der Apotheke gewesen sein möglichst? Also ist das meine Stammapotheke im besten Falle oder ist das also kann ich mir das aussuchen? CHRISTINA GRÜNBERG: Das kann deine Stammapotheke sein. Das wird wahrscheinlich etwas sein, was aber hauptsächlich im Notdienst auftaucht. DR. LAURA WEISENBURGER: Okay. CHRISTINA GRÜNBERG: Da kannst Du nicht davon ausgehen, dass deine Stammapotheke zu dem Zeitpunkt glücklicherweise Notdienst hat. Da setzt die Bundesregierung vor allem auf das Thema elektronische Patientenakte. Dass dort nachvollziehbar ist, dass dieser Mensch über die letzten 4 Quartale stabil dieses Arzneimittel verordnet bekommen DR. LAURA WEISENBURGER: Das ist auch die Vorgabe, ne? 4 Quartale muss das gelaufen sein, sonst gebe ich das nicht raus, ja. CHRISTINA GRÜNBERG: Genau. DR. LAURA WEISENBURGER: Und Du sagtest aber, zweite Bereich ist dann noch mal was anderes, also Chronikerversorgung plus? CHRISTINA GRÜNBERG: Ja, es gibt einen zweiten Bereich, der, glaube ich, von der Ärzteschaft besonders kritisch gesehen wird, nachvollziehbarerweise. Und das ist die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bei bestimmten, ich nenn's jetzt mal Bagatellerkrankungen. Also nicht der Fall, dass ein Chroniker kommt, der dieses Arzneimittel sowieso regelmäßig verordnet bekommt, sondern jemand mit einem akuten Problem, wo man aber schon ganz genau weiß, welches Arzneimittel der am Ende verschrieben bekommen wird. Da gibt es im Gesetz wird dem Bundesministerium für Gesundheit eröffnet, eine Rechtsverordnung zu erlassen. Das heißt, es ist im Gesetz jetzt noch nicht abgeschlossen, dieses Thema, sondern das BMG eröffnet sich selber die Möglichkeit, eine Rechtsverordnung aufzusetzen, gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, wo Sie definieren, bei welchen Erkrankungen und unter welchen Voraussetzungen welche Arzneimittel abgegeben werden können vom Apotheker, der Apothekerin. DR. LAURA WEISENBURGER: Das heißt also, da brauchen wir uns jetzt auch noch nicht Sorgen machen, ist da die Versorgung nicht mehr fachgerecht, denn wir wissen noch gar nicht, welche Erkrankung wird's genau betreffen? Wie schaut dann die, ja, sozusagen Pflicht irgendeine Art von Vordiagnostik oder eben Anamnese in der Apotheke wird es ja wahrscheinlich auch geben und ganz ohne wird es ja, hoffe ich jetzt mal, nicht ausgegeben. Da werden wir … CHRISTINA GRÜNBERG: Darf ich dann ganz kurz dazwischen grätschen, weil das Thema Diagnostik bleibt ganz klar bei der Ärzteschaft. Die Apothekerinnen, Apotheker werden keine Diagnostik machen, das haben sie nicht gelernt und das wollen sie auch nicht. Es geht wirklich ein Stück weit. Es ist ja in der Apotheke so, die Menschen kommen rein und die Apothekerin, der Apotheker muss ja ohnehin gucken, kann ich das jetzt alleine Ohne Arzt lösen, dieses Problem, was der Mensch hat, ja? Das Thema Grenzen der Selbstmedikation ist ein sehr großes im Pharmaziestudium. Und es passiert ja auch sehr oft, dass Apothekerinnen, Apotheker sagen, an dieser Stelle kann ich Ihnen jetzt kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, bitte gehen Sie zu Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt Oder in die oder die Notaufnahme, wie auch immer. Und das ist jetzt Also im Grunde bleibt das so, die Apothekerinnen und Apotheker bekommen einen etwas größeren Werkzeugkasten. Ich war gestern bei einer Veranstaltung, wo auch darüber gesprochen wurde, ob man das nicht als OTC-Switch organisieren kann. Das heißt, dass man diese also diese bestimmten Arzneimittel generell aus der Verschreibungspflicht entlässt und in den freiverkäuflichen Bereich nicht freiverkäuflich, in den apothekenpflichtigen Bereich überführt. Das hätte aber zur Folge, dass solche Arzneimittel zum Beispiel auch von großen Versandhändlern verschickt werden können und dann eben wirklich auch ein gewisses Missbrauchspotenzial da ist. Deswegen hat man sich für diesen Weg entschieden. CHRISTINA GRÜNBERG: Eine Regelung im Sinne des Verbraucherschutzes, dass man da eben nicht so weit gegangen ist zu sagen, wir machen's ohne Rezept, sondern es bleibt verschreibungspflichtig. Aber die Apothekerin, der Apotheker vor Ort hat im Akutfall, wenn kein Arzt, keine Ärztin erreichbar ist, ohne größere größeren Aufwand, ja, also vor allem im Notdienst eben die Möglichkeit, auch mal was abzugeben, was eigentlich verschreibungspflichtig ist. DR. LAURA WEISENBURGER: Ihr merkt schon, das ist ein Thema, da steckt der Teufel wirklich im Detail und da müssen wir quasi warten, ne? Was wird da noch beschlossen? Wie sind die Definitionen? Wie sind dann die Rahmenbedingungen? Das könnte durchaus sein, dass wir uns dazu mal hier reden, sprechen. Das heißt also, das ist nicht abgeschlossen. Aber dann habt ihr hier schon mal gehört, das ist aufgeweitet worden, aber es wird, die Rahmenbedingungen müssen noch definiert werden. Dazu können wir jetzt noch gar nicht so viel sagen. Weiterer Punkt, wo dieses Thema Verantwortung übernehmen, übertragen und so weiter ja auch eine große Rolle spielt, wo glaube ich auch viele bei den Apotheken auch skeptisch sind, ist diese Geschichte vorübergehende Apothekenleitungen durch PTAs. Was genau steckt da hinter diesem hinter dieser Floskel? CHRISTINA GRÜNBERG: Also, man hat jetzt mit den letzten Änderungsanträgen diese Formulierung abgemildert. Es sollen keine Vertretung der Apothekerinnen des Apothekers sein, sondern, so heißt es jetzt dann im Gesetz, die vorübergehende Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs. DR. LAURA WEISENBURGER: Ganz unsperrig, damit die Apotheker offen bleiben kann. CHRISTINA GRÜNBERG: Genau, so ist es. Das Prinzip ist aber das Gleiche. Es sollen erfahrene pharmazeutisch technische Assistentinnen, Assistenten vorübergehend den Apothekenbetrieb aufrechterhalten, ohne dass eine Apothekerin ein Apotheker anwesend ist. DR. LAURA WEISENBURGER: Dürfen Sie bis jetzt noch nicht, das müssen wir ganz klar sagen. CHRISTINA GRÜNBERG: Das dürfen Sie bis jetzt noch nicht, ganz genau. Also es, sobald eine Apotheke aufmacht, muss eine Apothekerin, ein Apotheker vor Ort sein. Hat das jetzt im Laufe dieses Gesetzgebungsprozesses hat man das an so viele Bedingungen geknüpft, dass ich mir nicht sicher bin, wie viele Apotheken in Deutschland das überhaupt betreffen wird, die diese Möglichkeit bekommen. Zudem ist auch noch geplant, dass das eine praktische Erprobung sein soll, die man dann eben entsprechend auch evaluieren wird und so. Also da muss man auch mal gucken, wie sich das entwickelt. Aber ja, für die Apothekerinnen und Apotheker ist das ein sehr, sehr schwieriges Thema, weil natürlich, wenn man den Apothekenbetrieb nicht mehr an die Präsenz 1 Apothekerin oder 1 Apothekers koppelt, sondern nur an die Bedingung, dass ein Pharmazeut erreichbar sein muss, dann ist es ja egal, ob dieser Mensch in der Apotheke nebenan oder im Dorf nebenan oder in den Niederlanden sitzt, ja? Also da ist die Sorge, dass sowas Einfallstor sein kann für die großen Versender, die sich dann eben über Ketten in Deutschland breitmachen. DR. LAURA WEISENBURGER: Das ist dann quasi nur son kleiner Verkaufskiosk, ne? Eine PTA ausgebildete Person steht da und wäre die wäre sozusagen das Worst Case Szenario, aber da wird dann auch dran gearbeitet, dass das so nicht passieren kann, hoffentlich. Du hattest ja ganz am Anfang auch das Packungsfixum genannt. Das war ja ein, ja möchte man sagen, wahrscheinlich Baby für die Apothekerinnen und Apotheken. Eigentlich war das was, womit sie auf jeden Fall rausgehen wollten, glaube ich, auch aus dieser Reform, ne, dass das mit drinsteht. Das tut es jetzt aber gar nicht. Was war da los? CHRISTINA GRÜNBERG: Das ist richtig. Es war im Koalitionsvertrag vereinbart worden, dass das Packungsfixum von aktuell 8 Euro 35 auf 9 Euro 50 steigen soll. Den Apothekerinnen und Apotheker wurde das als Soforthilfe verkauft. Wir alle wissen, dass die Zahl der Apotheken kontinuierlich sinkt. Wir sind jetzt bei weniger als 16600 Apotheken. Damit sind wir im europäischen Durchschnitt weit unter dem Schnitt. Und genau, um diese Entwicklung aufzuhalten, will man jetzt nach 13 Jahren Stillstand eben das Packungsfixum anheben. Das ist aber nicht im Gesetz geregelt, sondern in 1 Verordnung. Diese Verordnung setzt das BMG zusammen mit dem Wirtschaftsministerium auf. Das Kabinett muss zustimmen. Das ist eine große Hürde, weil der Finanzminister skeptisch ist, sagen wir mal, ja. DR. LAURA WEISENBURGER: Sehr vorsichtig formuliert, ja. CHRISTINA GRÜNBERG: So, darum kämpft Frau Warken jetzt noch, also unsere Bundesgesundheitsministerin, dieses Packungsfixum durchzubekommen, die Erhöhung. Das muss man jetzt abwarten. Eigentlich sollten das Gesetz und die Verordnung parallel verabschiedet werden. Das wird jetzt wahrscheinlich nicht gelingen. Wenn alles gut geht, dann wird das Fixum in 2 Schritten steigen. Einmal wird zum ersten Juli das Packungsfixum dann auf 9 Euro angehoben und zum Jahreswechsel auf 9 Euro 50. Man muss aber auch sagen, dass gleichzeitig zum Jahreswechsel der Kassenabschlag erhöht wird von aktuell 1 Euro 77 auf 2 Euro 7. Das heißt, es ist schon mal son bisschen rechte Tasche, linke Tasche, ja. Man gibt und nimmt gleichzeitig wieder und zudem steigt der Mindestlohn, was in den Apotheken immer dazu führt Also die unteren Tarifgruppen, die PKA sind davon betroffen. Das heißt, das PKA Gehalt wird steigen und das hat in den Apotheken erfahrungsgemäß immer so ein zieht immer so einen Dominoeffekt nach sich, dass man die anderen Berufsgruppen prozentual auch eben besserstellen muss und zusammen wird das die 9 Euro 50, also dieses Plus, was jetzt eingeplant ist, fast aufzehren. DR. LAURA WEISENBURGER: Na ja, also muss man auch mal gucken, wie viel kommt am Ende dann wirklich an, ne? Da ergibt sich natürlich auch gleich jetzt, wenn wir darüber gesprochen haben, was war eigentlich alles geplant? Wie wie schnell war es geplant? Das dauert jetzt alles schon deutlich länger als wir dachten, hatten wir am Anfang schon gesagt. Wir doktern da schon monatelang beziehungsweise der Bundestag doktert schon nur monatelang rum. Wann kommt denn das jetzt alles? Jetzt stimmen Sie heute also ab, heute geht es durch. Wann muss ich damit rechnen, dass sich das eben irgendwie in der Praxis, in den Apotheken und natürlich auch bei Patientinnen und Patienten dann ändert, in Anführungsstrichen viel ist es ja nicht, aber es sind eben dann so Kleinigkeiten, die ich machen kann, ne, in die Apotheke für eine Impfung, als Chroniker Tabletten holen und so weiter. CHRISTINA GRÜNBERG: Also das kommt auf die konkrete Regelung an. Das Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft. Allerdings solche Dinge wie bestimmte Präventions- und Früherkennungsleistungen in den Apotheken, pharmazeutische Dienstleistungen, die ausgeweitet werden und auch diese Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept. Da sind noch Kommen noch nachgelagerte Prozesse. Wir haben ja schon drüber gesprochen, dass das BMG eine Rechtsverordnung aufsetzen wird mit den BfArM gemeinsam, wo dann, geregelt wird, welche Arzneimittel in welchen Fällen abgegeben werden dürfen, welche Voraussetzungen der Apotheker, die Apothekerin vielleicht erfüllen muss. Das kann man auch mit Weiterbildung oder Fortbildung verknüpfen zum Beispiel. Das muss man alles abwarten. Wann es dann wirklich so weit sein wird, das kann man in dem Fall gar nicht sagen. Beim Thema pharmazeutische Dienstleistung ist eine Frist hinterlegt. Da sollen der Deutsche Apothekerverband und der GKV Spitzenverband innerhalb von 4 Monaten eine Einigung treffen, welche Leistungen wie vergütet werden und so weiter. Wenn das nicht gelingt, dann kommt die Schiedsstelle ins Spiel. Das ist in den meisten Fällen vorprogrammiert und hat dann noch mal 12 Wochen Zeit für eine Entscheidung. Also vor dem Jahreswechsel, glaube ich, passiert da gar nix. DR. LAURA WEISENBURGER: Aber immerhin ist jetzt auch nicht so, dass wir sagen, das dauert jetzt alles noch 5 Jahre oder so. Sagen wir mal, innerhalb des nächsten Jahres können wir da mit den ersten Änderungen in der Richtung rechnen. CHRISTINA GRÜNBERG: Ganz genau. Was jetzt zum ersten Siebten allerdings kommt, das steht nicht in der in der Reform drin. Das ist etwas, was schon vor 2 oder 3 Jahren beschlossen wurde und dann eben auch diesen Prozess durchlaufen musste, ne? Das ist die assistierte Telemedizin und das, glaube ich, kann zum Beispiel auch dieses Thema mit der Abgabe ohne Rezept in großen Teilen abräumen, weil man also das der Gedanke ist, dass man in der Apotheke eine Ersteinschätzung nach SmED vornehmen darf. Also das, was auch bei der 116, 117 passiert. Und dann eben im Bedarfsfall telemedizinisch eine Ärztin oder ein Arzt zuschalten kann. Und diese Ärztin, dieser Arzt kann gegebenenfalls natürlich dann auch Rezept ausstellen. DR. LAURA WEISENBURGER: Das heißt, dann haben wir vielleicht eine elegante Lösung für diese Ebene. Ich darf nicht diagnostizieren, aber natürlich muss ich irgend eine Art von Anamnese und so weiter durchführen, damit ich weiß, was da genau los ist. CHRISTINA GRÜNBERG: So bliebe das in ärztlicher Hand. Und also für mich ist das die eleganteste Lösung. Ich glaube, das hat sehr viel Potenzial, was die Versorgung vor Ort angeht. Das wird natürlich auch in den Randzeiten zum Tragen kommen. Wenn Ärztinnen und Ärzte da sind, braucht man das nicht. Aber dann, wenn die Praxen zu sind, am Samstag oder vielerorts ja noch am Mittwochnachmittag oder so oder potenziell auch im Notdienst, kann das eine sehr, sehr gute Versorgungslösung sein, gerade für Menschen in ländlichen Gebieten, die sehr weite Wege haben, auch zur nächsten Bereitschaftspraxis oder Notaufnahme, ne? DR. LAURA WEISENBURGER: Also können wir zusammenfassen, es braucht alles noch bisschen, bis das jetzt ankommt. Das Gesetz ist aber dann mit heute verabschiedet und tritt, Du hast es gesagt, im Grunde genommen dann jetzt am Dienstag, also wenn ihr diese Folge hört, in Kraft. CHRISTINA GRÜNBERG: Nee, nach der Verkündung. DR. LAURA WEISENBURGER: Entschuldigung, richtig. Gut, dass Du es sagst, nach der Verkündung. CHRISTINA GRÜNBERG: Genau. Also jetzt ist die zweite, dritte Lesung. Die Koalitionsfraktionen werden das jetzt beschließen. Dann muss es noch einmal dem Bundesrat passieren und dann muss es der Bundespräsident unterschreiben und dann erscheint es im Bundesgesetzblatt und das ist dann dieser Moment, wo man sagt, jetzt ist es verkündet und dann am nächsten Tag. DR. LAURA WEISENBURGER: Also paar, paar Wochen haben wir da noch. Dann kommt's aber. Ja, wenn ich das jetzt so zusammenfassen soll, hätte ich gesagt, okay, wir haben da echt noch eine Menge Fragezeichen, aber die müssen vielleicht auch stehen, weil es da so detailliert zugeht. Mit den Entwicklungen, die wir schon auf den Weg gebracht haben, die auf den Weg gebracht wurden, kann das gut in Hand in Hand gehen eventuell und ist natürlich schön, wie Du erzählt hast, dass wir auch schon aus ein paar Pilotbereichen quasi wissen, okay, wenn wir Untersuchungen von so was wie wir impfen, Corona oder wir impfen Influenza in der Apotheke, dass wir da schon wissen, das kann auch wirklich einen positiven Effekt haben. Und jetzt sind wir einfach mal positiv gestimmt für die Zeit, die da kommt, dass das doch alles hoffentlich gut funktioniert, was da auf den Weg gegeben wird. CHRISTINA GRÜNBERG: Genau. Das braucht jetzt auch einfach bisschen Zeit, um sich in der Versorgung durchzusetzen. Also nur weil Apotheken das jetzt dürfen, heißt es ja auch nicht, dass morgen alle anfangen, alle Totimpfstoffe zu verimpfen, sondern so was … Das sieht man ja auch an den an den Grippeimpfungen. Das setzt sich langsam durch. Das sind Prozesse, da stimmen sich die Apotheken üblicherweise auch mit den umliegenden Praxen zum Beispiel ab. Also das ist das, was ich sehr oft höre. Es gibt welche, die sehr bewusst darauf verzichten zu impfen, weil sie sagen, meine Verordner um mich herum möchten das nicht. Es gibt aber auch welche, die sagen, meine Verordner schicken die Leute zu mir zur Grippeimpfung, weil das natürlich eine Jahreszeit ist, wo die selber wahnsinnig viel zu tun haben und es einfach gar nicht schaffen, alle Leute zu impfen. Also das ist etwas, was man. Nichts muss, aber vieles kann dann perspektivisch. Und da kann man einfach … Man hat jetzt Werkzeuge, um Versorgung vor Ort gemeinsam zu gestalten, neu aufzustellen. Das ist Prozess, das war abzusehen, dass wir da hinkommen, weil einfach uns der demografische Wandel, der Fachkräftemangel dazu zwingt. Arztpraxen haben ja auch wahnsinnig viel zu tun. Also ich höre immer wieder, dass es Wartelisten gibt bei Arztpraxen, dass sie gar keine Patientinnen, Patienten mehr aufnehmen können. Es ist ja irgendwie auch ein Stück weit logisch, dass man bestimmte Dinge, die Wo man aus anderen Ländern ja auch schon weiß, dass sie funktionieren, dann vielleicht in Teilen abgibt, ja? Und ich glaube, ich bin sehr zuversichtlich, dass die Apotheken und Praxen vor Ort in ihrem in ihrem Sprengel das gut hinbekommen, sich abzustimmen und gemeinsam da die die besten Lösungen zu finden für die Menschen vor Ort. DR. LAURA WEISENBURGER: Finde ich ein sehr gutes, sehr zuversichtliches Schlusswort. Ich danke dir ganz herzlich, dass Du heute hier warst und uns die Apothekenreform, das Apothekenreformgesetz, ich sag's noch einmal, in aller Länge erklärt hast. Herzlichen Dank dafür. CHRISTINA GRÜNBERG: Sehr gerne. DR. LAURA WEISENBURGER: Das waren jetzt einige Gesprächs- und Spezialfolgen hier bei ne Dosis Wissen in Reihenfolge. Aber was soll man machen, wenn eine Menge los ist, worüber sich zu berichten lohnt, dann müssen wir das hier natürlich machen. Ab morgen hört ihr aber, jetzt sage ich mal wahrscheinlich, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, wieder eine in Anführungsstrichen ganz normale Folge von uns. Und wenn ihr bis dahin aber doch noch mal was Längeres auf die Ohren braucht, dann sei euch jetzt an dieser Stelle noch mal unser Impact Podcast empfohlen, der Podcast für die Apotheke natürlich passenderweise. In diesem spricht Apotheker Axel Schwarz mit Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitsbereich über potenzielle Medikationsfehler. Und das ist ja immer ein aktuelles Thema. Ein Podcast von gesundheit-hören und Apotheken Umschau pro. gesundheit-hören, das ist das Audioangebot der Apotheken Umschau.
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