Nachrichtendienstreform: BÄK-Präsident Reinhardt im Gespräch
Shownotes
Heute wird im Bundestag über den Gesetzesentwurf zur geplanten Geheimdienstreform debattiert. Nach wie vor pocht die Bundesärztekammer darauf, dass Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen einen erweiterten Schutz des Berufsgeheimnisses genießen sollten, der z. B. für Geistliche oder Bundestagsabgeordnete gilt. Wie sind die geplanten, neuen Befugnisse der Geheimdienste unter Berücksichtigung der aktuellen technischen Möglichkeiten einzuschätzen? Und: Ist das Patientengeheimnis in Gefahr? Darüber spricht Dr. Dennis Ballwieser, Arzt und Chefredakteur der Apotheken Umschau, mit Dr. Klaus Reinhardt, dem Präsidenten der Bundesärztekammer.
Diese Folge wurde am 23. September 2026 aufgezeichnet.
Quellen und nützliche Links
• Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts
• Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Reform der Nachrichtendienste
• Stellungnahme der KBV zur Reform der Nachrichtendienste
• Folge „Geheimdienstreform: Patientengeheimnis in Gefahr?“ 7.9.2026
• Artikel „Ärzte und Apotheker kritisieren neues Nachrichtendienstgesetz“, Apotheken Umschau
Hinweis: Das Transkript wurde automatisch erstellt.
Das Team hinter „’ne Dosis Wissen“:
Hosts: Dennis Ballwieser, Laura Weisenburger;
Redaktion: Sina Metz, Kareen Seidler;
Chefredakteur: Dennis Ballwieser;
Postproduktion: Benedikt Möltner, Yves Seißler
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00:00:03: SPRECHER: gesundheit-hören.
00:00:05: DR. DENNIS BALLWIESER: Geheimdienste sollen mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz mehr Befugnisse bekommen. Ärztinnen und Ärzte sowie die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kritisieren das. Ihr habt bei uns bereits eine Folge, ‘ne Dosis Wissen gehört am 7. September. Da habe ich mit Professorin Marion Albers gesprochen. Sie ist Juraprofessorin von der Universität Hamburg mit dem Spezialgebiet Gesundheitsrecht. Heute spreche ich mit Dr. Klaus Reinhardt, dem Präsidenten der Bundesärztekammer über dasselbe Thema. Guten Morgen und willkommen, zu ‘ne Dosis Wissen, dem täglichen Podcast für das Gesundheitswesen. ‘ne Dosis Wissen gibt's werktags ab sechs Uhr in der Früh in kompakten zehn Minuten normalerweise, heute dauert's etwas länger. Ich bin Dennis Ballwieser, ich bin Arzt und Chefredakteur der Apotheken Umschau. Wir zeichnen diese Folge auf am Mittwoch, den 23. September um 9:30 Uhr und ihr könnt sie hören am Donnerstag ab 6 Uhr in der Früh, das ist der 24. September.
00:01:15: SPRECHER: Ein Podcast von gesundheit-hören und Apotheken Umschau Pro.
00:01:22: DR. DENNIS BALLWIESER: Es geht also noch einmal um die geplante Reform der Geheimdienste. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf dazu am 12. August beschlossen und heute am Donnerstag ab 9 Uhr soll es im Bundestag in die Erste Lesung gehen. Es ist also genau der richtige Zeitpunkt, um mit Dr. Klaus Reinhardt von der Bundesärztekammer darüber zu sprechen. Holt euch euren ersten Kaffee des Tages und dann geht's los. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst, also der Inlands- und der Auslandsgeheimdienst sowie der militärische Abschirmdienst, also das militärische Äquivalent, die könnten die Kommunikation von Heilberuflerinnen und Heilberuflern bei sogenannten erheblich beobachtungsbedürftigen Bedrohungen künftig überwachen. Der Grund, der insbesondere von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU dafür genannt wird, ist die sich verschärfende Sicherheitslage in Deutschland. Die Ärzteschaft hat bereits klargemacht, dass sie dadurch das Vertrauensverhältnis der Berufsträger*innen zu ihren Patient*innen gefährdet sieht. Das Bundesinnenministerium sieht diesen Datenzugriff aber als fernliegendes Szenario. Das hat das Ministerium unseren Kollegen von Tagesspiegel Background gesagt. Darüber will ich heute mit Dr. Klaus Reinhardt sprechen, dem Präsidenten der Bundesärztekammer. Er ist selbst Facharzt für Allgemeinmedizin. Lieber Herr Dr. Reinhardt, ganz herzlichen Dank, dass Sie sich heute Zeit nehmen dafür.
00:02:56: DR. KLAUS REINHARDT: Ja, grüß Sie, Herr Ballwieser. Freut mich auch.
00:02:59: DR. DENNIS BALLWIESER: Ich will einmal das erste Thema adressieren und das ist die Haltung des Bundesinnenministeriums, dass sich am Schutz der Ärzteschaft und diesem besonderen Verhältnis zu unseren Patientinnen und Patienten nichts ändere. Es gab Äußerungen von verschiedenen Berufsvertreterinnen und Berufsvertretern, durch die der Eindruck entstanden sein könnte, dass es eine neue Abwägungslösung für das Eingreifen in das Berufsgeheimnis geben würde. Da hat unsere juristische Expertin aus der letzten Sendung Marion Albers von der Universität Hamburg gesagt, das sei eigentlich gar nicht der Fall. Ich würd mir gerne, Herr Dr. Reinhardt, mit Ihnen gemeinsam einmal den O-Ton von Marion Albers anhören, indem Sie uns das noch einmal erklärt.
00:03:43: PROF. DR. MARION ALBERS: Nach dem alten G10 und nach der Strafprozessordnung war der Schutz für Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und so weiter immer schon in einem bestimmten Umfang gegenüber dem Schutz etwa von Verteidigern oder Geistlichen relativiert. An diesem Schutz ändert sich durch das Bundesverfassungsschutzgesetz nur insofern etwas, als das Bundesamt für Verfassungsschutz neue Befugnisse erhält, für die dann eben auch dieser nur relativierte Schutz des Vertrauensverhältnisses gilt.
00:04:23: DR. DENNIS BALLWIESER: Herr Reinhardt, Frau Albers kommt hier von der sehr juristischen Seite, aber das Ganze ist ja auch emotional besetzt. Wie geht es Ihnen denn mit dieser Haltung sowohl des Ministeriums als auch von Juristinnen und Juristen, eigentlich würde sich doch gar nichts ändern?
00:04:38: DR. KLAUS REINHARDT: Das ist richtig, dass sich nichts ändert. Frau Albers hat absolut recht. Wir haben aber auch schon vor Jahren, als es, ich weiß nicht, es ist sechs, sieben Jahre her, glaub ich etwa oder acht, da wurde das schon mal diskutiert und da wurden die Befugnisse der Nachrichtendienste auch schon mal durchdekliniert. Und haben uns damals schon dagegen verwehrt und haben darauf aufmerksam gemacht, dass wir es nicht angemessen sehen oder als unangemessen empfinden, wenn der Vertrauensschutz bei geistlichen Verteidigern umfänglicher ist als der beim als im Rahmen des Patientengeheimnisses oder des Berufsgeheimnisses der Ärzte und Ärzte oder auch Psychotherapeutinnen. Und insofern ist unsere Kritik so berechtigt wie vor acht Jahren und bleibt unfair bestehen angesichts der Tatsache, dass man jetzt so die rechtliche Situation noch mal neu ordnet, sagen wir so. Es sind ja, glaube ich, keine wirklich ernsthaften inhaltlichen schwerwiegenden Veränderungen, die da vorgenommen werden sollen. Sondern es geht um Zuständigkeiten und Abläufe. Es geht um eine Neuordnung der Bedingungen. Aber wir finden es unverändert unangemessen, dass Patienten Patientinnen nicht davon ausgehen können, dass sie Dinge, die sie uns im Vertrauen sagen, definitiv nur noch zwischen uns und ihnen bleiben. Und ich finde, dass das, selbst wenn jetzt in der ganz, ganz großen Mehrheit der Fälle das vielleicht nicht das Thema Nachrichtendienst tatsächlich berührt, allein das Wissen darum, dass tendenziell theoretisch das sein kann, finden wir nicht in Ordnung.
00:06:01: DR. DENNIS BALLWIESER: Das verstehe ich. Ich hab eine ergänzende Frage und zwar hatte Frau Albers uns auch sehr ausführlich erklärt, kann man in der Folge alles nachhören, dass sich ja in der Verarbeitungsfähigkeit durch die Geheimdienste etwas ändern wird. Also es wird ja zum Beispiel, also das, was in der Öffentlichkeit viel diskutiert wird, ist dieses Hacking back im IT-Bereich, dass man also Angreifer quasi dann auch wieder angreifen darf et cetera. Das, was ich aus dieser heilberuflichen Perspektive interessant finde, ist, dass es damit ja wesentlich stärker auf die Durchführungsverordnungen nach dem Gesetz ankommt, was denn dann ein Geheimdienst tatsächlich mit den Daten, die zum Beispiel von grundsätzlich erst mal vertraulichen Gesprächen zwischen Ärzten und Patienten mitgefangen worden sind, anstellen darf. Da sagen die Juristen, das ist ja das, was dann sicherstellt, dass mit diesen gefangenen Daten nichts Schlimmes passieren kann. Und hier wäre es aber die sauberere Lösung, so verstehe ich auch Ihren Standpunkt, wenn man sagt, nee, die dürfen von Anfang an erst gar nicht eingefangen.
00:07:07: DR. KLAUS REINHARDT: So ist es. Naja, also man muss ja in der Vorstellung dann leben, dass in meiner Praxis, in meinem Praxisverwaltungssystem ein kleiner Mann mit einem großen Ohr sitzt, der unter Umständen mir und den Patienten zuhört, während wir da seine personenbezogenen oder auch gesundheitssensiblen Dinge besprechen. Und allein die theoretische Möglichkeit, dass das so sein kann, könnte dies Gespräch irritieren.
00:07:32: DR. DENNIS BALLWIESER: Jetzt hat uns Marion Albers bereits im Gespräch darauf hingewiesen und das würde ich mit Ihnen gerne auch noch einmal durchgehen, dass natürlich diese Hürde darüber hinwegzukommen, dass die Ärztinnen und Ärzte den Strafverteidigern und den Geistlichen nicht gleichgestellt sind, relativ hoch ist. Es gibt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, das auch die Bundesärztekammer schon mal in ihrer Stellungnahme zitiert hat aus dem Jahr 2016. Da sagt das Bundesverfassungsgericht, dass die Differenzierung zwischen Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten bereits ausdrücklich verfassungswidrig sei. Das ist deswegen wichtig, weil ja immer darauf abgehoben wird, dass Strafverteidiger und Ärzte unterschiedlich behandelt werden und das beruht unter anderem auch auf der Ungleichbehandlung zwischen Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten. Und insofern scheint es so zu sein, dass man da schon einen Fuß in die Tür kriegen könnte bei dieser verfassungsgerichtlichen Würdigung des Ganzen, um die Ärztinnen und Ärzte doch noch den Strafverteidigern gleichzustellen. Das ist Ihre Hoffnung, die Sie mit der Intervention jetzt seitens der Bundesärztekammer bezwecken. Versteh ich Sie da richtig?
00:08:42: DR. KLAUS REINHARDT: Davon verstehen Sie uns absolut richtig, genauso ist das. Und es ist ja eine Abwägung. Im Grundsatz geht es ja darum, das Individuum auch vor Übergriffigkeit des Staates zu schützen auf der einen Seite in dem Rahmen von rechtsstaatlichen Prozessen. Auf der anderen Seite geht's natürlich darum, eine, sagen wir mal, auch Verfolgung von Straftaten, insbesondere sagen wir mal aus dem terroristischen Bereich et cetera effektiv verfolgen zu können und auch aufdecken zu können oder im Vorfeld unter Umständen auch unmöglich machen zu können. Das ist also natürlich auch ein wichtiges Gut, so ist das nicht. Und in dieser Abwägung, glaube ich, werden mal die ganz grundsätzlichen Befugnisse der Nachrichtendienste noch mal neu durchdekliniert. Das ist sicher gut und richtig und soll und darf ja auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden, noch mal mit dem Hinweis auf rechtsstaatliche Entwicklungen. Das ist das eine. Das andere ist natürlich die Fragestellung, wenn da von dem Durchgriff und Zugriff bestimmte Berufsgruppen mit einem guten Grund wie Geistliche oder auch Abgeordnete oder aber Anwälte oder Strafverteidiger ausgenommen sind und bei den Anwälten schon keine Differenzierung vorgenommen werden durfte zwischen Strafverteidigern und sonstigen Anwälten, dann ist nicht nachvollziehbar, warum die Ärzteschaft oder das Arzt-Patienten-Geheimnis, was aus unserer Sicht ein ebenso gleichwertiges hohes Gut ist wie das, was zwischen einem Geistlichen und einem Gläubigen existiert, warum das einen nur einen eingeschränkten Schutz vor der Durchgriff des Staates genießt. Und das erklärt sich uns nicht. Das empfinden wir auch im Sinne unseres Patientenschutzes und auch des, sagen wir mal so, der Rechtswahrnehmung auch im Sinne unserer Patientinnen und Patienten für nicht richtig.
00:10:18: DR. DENNIS BALLWIESER: Ich würd gern etwas Wasser in den Wein gießen. Wir haben tatsächlich mit Frau Albers auch dazu gesprochen und sie sieht diese ganze Thematik nahezu aussichtslos.
00:10:27: PROF. DR. MARION ALBERS: Ich persönlich glaube auch nicht, dass die Kritik, dass Heilberufe nicht in diesen vollständigen und weitreichenden Schutz wie beispielsweise Verteidiger, Abgeordnete und Geistliche einbezogen sind, dass diese Kritik besonders erfolgversprechend ist, weil es die Kritik immer schon gegeben hat, etwa bei Änderungen der StPO und weil das Bundesverfassungsgericht dieser Kritik nicht gefolgt ist.
00:10:54: DR. DENNIS BALLWIESER: Jetzt müssen wir einmal sagen, StPO, das ist die Strafprozessordnung, also das, was vor Gericht passiert. Jetzt hat sie gesagt, das Bundesverfassungsgericht ist dieser Kritik nicht gefolgt bei Ärzten und anderen Heilberuflern. Aber das ist ja vor allem eine politische Frage, Herr Dr. Reinhardt, wie die Politik sich dazu verhält, ob sie das noch für öffnungsfähig hält. Wie sehen Sie denn da die Chancen im jetzt beginnenden parlamentarischen Prozess?
00:11:21: DR. KLAUS REINHARDT: Das ist ganz schwer abzuschätzen, inwieweit da die Sensibilität der Abgeordneten, die da am Schluss abzustimmen haben, existiert. Wir sind ja dabei, auch unser Gespräch heute dient unter anderem natürlich genau dazu. Und wir hoffen, dass wir mit guten Argumenten und mit, auf Verständnis stoßen, indem wir den Abgeordneten erklären, dass auch sie unter Umständen ja mal Patientinnen oder Patienten sein könnten und versuchen dann mal auf dem Wege das nachzuempfinden, dass da Unterschiede dieser Art vorgenommen werden. Ob das dann im Schuss Erfolg hat oder nicht Erfolg hat, wird man sehen. Aus unserer Sicht ist es auf jeden Fall richtig und angemessen, dass wir darauf hinweisen, um zumindest den Versuch unternehmen, dann eben an dieser Stelle das Patientengeheimnis aufzuwerten.
00:12:05: DR. DENNIS BALLWIESER: Ich möchte den Fokus einmal darauf lenken, was passieren würde, wenn jetzt keine Veränderung mehr möglich ist. Also angenommen, das Gesetz geht so durch, es bleibt quasi so, wie es schon war, nämlich dass die Ärztinnen und Ärzte den anderen, den Strafverteidigern und den Geistlichen und den Abgeordneten nicht gleichgestellt werden. Da haben wir auch noch mal einen O-Ton von Marion Albers, die uns einordnet, was dann passieren würde und worauf wir uns dann fokussieren müssten.
00:12:31: PROF. DR. MARION ALBERS: Also man muss sich dieses sehr komplizierte und lange Gesetz gründlich anschauen im Hinblick auf alle Abläufe, im Hinblick auf die einzelnen Befugnisse, im Hinblick auf die Schutzvorkehrungen. Also beispielsweise, dass es neue technische Möglichkeiten gibt. Inzwischen wird mehr massenhaft erhoben und es soll mit KI ausgewertet werden. KI soll unter Umständen ausfiltern. Da muss man schauen, kann die KI das überhaupt richtig ausfiltern? Ist die nicht möglicherweise fehleranfällig und so weiter? Also man muss sich schon den Gesamtkomplex, das gesamte Gesetz anschauen.
00:13:07: DR. DENNIS BALLWIESER: Herr Reinhardt, hier gibt's Kritik von verschiedenen Seiten zu genau diesem, was da kommen könnte. Ich will einmal herausgreifen, das, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durch einen Sprecher hat verkünden lassen. Das eine ist, es gäbe zwar kein allgemeines Zugriffsrecht auf zum Beispiel die elektronische Patientenakte, aber in der elektronischen Patientenakte gespeicherte Gesundheitsdaten könnten erfasst werden, wenn die auf einem überwachten Endgerät gespeichert sind. Also zum Beispiel bei mir mein Smartphone, da hab ich die TK-App drauf mit all meinen TK-ePA-Daten und wenn jetzt mein Smartphone aus irgendwelchen Gründen überwacht werden würde nach dem neuen Gesetz, dann lägen natürlich auch meine Gesundheitsdaten mit in diesen gefangenen Daten drin. Jetzt sagt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Befugnisse würden begrenzt durch den Kernbereichsschutz der Berufsgeheimnisse. Aber wie sieht das Ganze dann in der Praxis aus? Inwiefern haben Sie da Befürchtungen, dass alleine schon das Wissen bei Patientinnen und Patienten und auch den Ärztinnen und Ärzten dafür sorgen könnte, dass vertrauliche Rahmen für die Gespräche nicht mehr so gegeben ist, wie wir das eigentlich in der Praxis brauchen?
00:14:24: DR. KLAUS REINHARDT: Ich glaube, dass im Einzelfall in der Regel im Alltag das zunächst keine Bedeutung hat, weil wir nicht glücklicherweise an diese Dinge denken, während wir mit Patientinnen und Patienten zu tun haben. Im Einzelfall kann es natürlich trotzdem mal sein, wenn jemand mit etwas sehr Sensiblem kommt, was unter Umständen ja auch aus dem Bereich der, was weiß ich, aus seinem Sozialmilieu zu tun hat oder mit anderen Dingen. Also dann glaub ich, könnte das schon auch noch mal anders werden erstens. Zweitens muss man ja sagen, das was Frau Albers da gesagt hat, ist ja zutreffend, dass man in größerem Maße ja durch die technischen Möglichkeiten, die man hat, inzwischen eher flächendeckend rasterartig Daten versucht zu erfassen und mit KI auswertet, also mit Algorithmen auswertet, die wir gar nicht kennen, wo wir gar nicht wissen, ob das, was dann sozusagen aus den gefangenen Daten ausgelesen wird, sich tatsächlich ausschließlich um die Verfolgung von Straftaten oder geplanten Straftaten handelt oder ob da nicht sozusagen auch andere Dinge eingestellt werden. Wir erfahren ja nie wieder, was so, die Frage ist, erfahren wir überhaupt davon, dass wir abgehört worden sind? Also ich glaube, dass wir unabhängig jetzt von dem besonderen Schutz, den aus unserer Sicht das Patientengeheimnis genießen sollte, glaube ich, als Gesellschaft an sich angesichts der technischen Möglichkeiten, die inzwischen bestehen, über das Thema Big Brother is watching you vielleicht noch mal, ohne dass man eine paranoide Grundveranlagung hat, die ich nicht habe, das wird diskutieren müssen.
00:15:50: DR. DENNIS BALLWIESER: Das ist interessant, dass Sie den Punkt ansprechen, denn das ist etwas, was Marion Albers uns auch gesagt hat. Man muss sich vielleicht damit abfinden, dass wir in einer veränderten Sicherheitslage auch ganz veränderte Diskussionen über den Umgang mit Daten führen müssen. Jetzt mal ganz wertneutral, das kann in die eine oder in die andere Richtung gehen. Sehen Sie diese Diskussion in der Ärzteschaft schon am Laufen oder ist das etwas, was noch stärker auch unseren Kolleginnen und Kollegen bewusst gemacht werden müsste?
00:16:20: DR. KLAUS REINHARDT: In kleinen Teilen läuft das ja, aber im großen Stil nicht. Und ich könnte mir vorstellen, dass die Diskussion um dieses Gesetz, um die ja auch zunehmenden technischen Möglichkeiten, die existieren, auch vielleicht ja mit Fällen, die bekannt werden, diese Diskussion mit Sicherheit befördern wird. Davon geh ich fest aus.
00:16:37: DR. DENNIS BALLWIESER: Und man muss, glaube ich, auch noch einmal festhalten, also es geht ja in aller Regel nicht um die Überwachung von Berufsträgern. Ich kann mich auch in der Geschichte der Strafverteidiger, also mir fällt da jetzt nur der Klaus Croissant aus dem RAF-Komplex ein, der mal selbst überwacht worden ist, weil er eben dann auch so eine Nähe zu den Terroristen entwickelt hat, dass da ein Überwachungsbedarf da war. Ansonsten sind ja Ärztinnen und Ärzte vor allem dann in Gefahr mit ihren Daten, wenn aus irgendeinem Grund jemand, der in ihre Praxis kommt, überwacht wird. So verstehe ich das im Moment.
00:17:12: DR. KLAUS REINHARDT: So verstehe ich's auch.
00:17:14: DR. DENNIS BALLWIESER: Die Frage, die ich mir noch gestellt habe und da würde mich Ihre persönliche Meinung interessieren, wir haben bei den Rechtsanwälten jetzt diese Trennung zwischen Strafverteidigern und sonstigen Anwälten. Also wer jetzt Immobilienrecht macht, der kann keinen besonderen Schutz nach dem Gesetz verlangen. Wäre es für Sie denkbar, dass man bei den Ärztinnen und Ärzten auch eine solche Zweiteilung in Kauf nehmen könnte, wenn es zum Beispiel gelänge, dass man, ich könnt mir vorstellen, Psychiaterinnen und Psychiater und damit auch die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in diese besondere Schutzklasse mit aufnehmen würde, weil da augenscheinlich offensichtlich ist, dass die besondere besonders vertrauenswerte Daten ganz regelhaft in den Gesprächen verarbeiten, sonst würden die Gespräche ja nicht stattfinden, während man zum Beispiel die Allgemeinmediziner da rauslässt, weil man sagen kann, na ja, also das, was da in aller Regel stattfindet, ist jetzt erst mal nicht zwingend schützenswert. Jetzt diese rein juristische Brille aufgesetzt. Könnte das ein Weg sein, um zumindest für ein Teil der Berufsträger mehr Schutz zu erreichen?
00:18:21: DR. KLAUS REINHARDT: Habe ich noch nicht darüber nachgedacht. Ist vielleicht theoretisch denkbar in Analogie zu dem, was bei Anwälten passiert, ja. Auf der anderen Seite muss man sagen, ist das auch insofern schwierig, als dass man dann die Stigmatisierung von psychischen Störungen eigentlich noch mal befördert. Im Grundsatz wollen wir ja eigentlich, dass Menschen, denen es seelisch nicht gut geht, sich an einen Arzt, eine Ärztin, Psychiater, Psychotherapeuten wenden ohne Diskriminierung und ohne das Gefühl zu haben, es sei nun eine besondere Form von Erkrankung. Die Vulnerabilität von Menschen mit solchen Erkrankungen ist sicherlich größer oder spezifisch. Das ist, glaub ich, schon. Die Interaktion auch mit dem Rest ihrer Umgebung und der Gesellschaft und auch den Therapeuten ist da noch mal in besonderer Intensität vorhanden. Auch das ist richtig. Trotzdem wollen wir eigentlich ein Land sein, in dem wir wegkommen von der Situation, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen sich dafür schämen und sagen, wenn es eine körperliche Erkrankung ist, ist das nicht schlimm? Ja, das kann ich durchaus äußern oder auch in meiner Umgebung mitteilen, aber eine seelische Erkrankung verheimliche ich. Das ist etwas, was bei uns in Deutschland besonders ausgeprägt ist, weil wir aus den Zeiten des Nationalsozialismus diese Stigmatisierung der psychischen Erkrankungen erlebt haben. Und davon müssen sie wegkommen. Und das würde das eigentlich noch einmal irgendwie auch systematisch unterstützen. Darum hab ich eine geteilte, etwas ambivalente Position zu diesem Vorschlag.
00:19:44: DR. DENNIS BALLWIESER: Vielen Dank. Das finde ich einen bedenkenswerten Punkt, den Sie da machen, gerade in Hinblick auf unsere Geschichte. Das war zur Neuordnung des Nachrichtendienstgesetzes der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt. Ganz herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses spezielle Thema mit uns genommen haben heute früh.
00:20:04: DR. KLAUS REINHARDT: Ich danke Ihnen, Herr Ballwieser.
00:20:13: DR. DENNIS BALLWIESER: Und allen, die jetzt durchgehalten haben bei diesem nicht rein medizinischen, sondern doch auch sehr juristischen Thema, denen empfehle ich noch einmal die Folge vom 7. September, ‘ne Dosis Wissen mit Professorin Marion Albers von der Universität Hamburg zum selben Thema, dann habt ihr die vollumfängliche Information. Und wenn das Thema jetzt durch den Bundestag geht in drei Lesungen und dann irgendwann beschlossen werden wird, gibt's hier bei uns bei ‘ne Dosis Wissen natürlich noch einmal ein Update dazu, was dann tatsächlich in Kraft tritt. Das war ‘ne Dosis Wissen für heute. Die nächste Folge gibt's morgen ab 6 Uhr in der Früh überall da, wo ihr Podcasts hört. Danke, dass ihr ‘ne Dosis Wissen hört.
00:20:54: SPRECHER: Ein Podcast von gesundheit-hören und Apotheken Umschau pro. gesundheit-hören. Das ist das Audioangebot der Apotheken Umschau.
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