Pflegereform: Welche Änderungen sind geplant?
Shownotes
Nach intensiven Diskussionen wurde der Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September 2026 im Bundeskabinett beschlossen. Welche konkreten Änderungen sieht das geplante Gesetz vor? Welche Neuerungen gibt es bei der Beantragung eines Pflegegrads und bei finanziellen Entlastungen für Angehörige? Was beinhalten das Check-up 60+ und das digitale Pflege-Cockpit? Diese Fragen klärt Dr. Dennis Ballwieser, Arzt und Chefredakteur der Apotheken Umschau, mit Kai Klindt, Autor im Politikressort der Apotheken Umschau und Pflegefachkraft.
Diese Folge wurde am 2. Oktober 2026 aufgezeichnet.
Quellen und nützliche Links
• Kommentar zur Pflegereform. „Diese Pflegereform ist eine Enttäuschung mit Ansage“ in der Apotheken Umschau
• Pflege-Podcast „gepflegt gefragt“. Folge „Pflegereform – Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in Gefahr?“
• Newsletter „Pflege & Geld“ der Apotheken Umschau
Hinweis: Das Transkript wurde automatisch erstellt.
Das Team hinter dieser Folge „’ne Dosis Wissen“:
Hosts: Dennis Ballwieser, Laura Weisenburger;
Redaktion: Josephine Hölke, Kari Kungel, Sina Metz, Kareen Seidler;
Chefredakteur: Dennis Ballwieser;
Postproduktion: Benedikt Möltner, Yves Seißler
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Transkript anzeigen
00:00:03: SPRECHER gesundheit-hören
00:00:05: DR. DENNIS BALLWIESER Das Kabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz verabschiedet. Die Pflegereform beschäftigt uns bereits seit Langem und jetzt soll sie tatsächlich auf den Weg gebracht werden. Guten Morgen und willkommen zu "’ne Dosis Wissen”, dem täglichen Podcast für das Gesundheitswesen. “’ne Dosis Wissen” gibt's werktags ab sechs Uhr in der Früh in kompakten zehn Minuten normalerweise. Heute habe ich einen Gesprächsgast aus unserer Redaktion und es dauert deswegen vielleicht ein bisschen länger. Ich bin Dennis Ballwiese, ich bin Arzt und Chefredakteur der Apotheken Umschau. Wir zeichnen diese Folge auf am Freitag, den 2. Oktober 2026 um elf Uhr, und ihr hört diese Folge ab Mittwoch, den 7. Oktober, sechs Uhr in der Früh.
00:00:58: SPRECHER Ein Podcast von gesundheit-hören und Apotheken Umschau Pro.
00:01:06: DR. DENNIS BALLWIESER Es geht also um den Dauerbrenner, die Pflegereform. Die ist am Mittwoch, den 30. September, vom Bundeskabinett so beschlossen worden. Jetzt geht es eine Stufe weiter im Gesetzgebungsprozess. Darüber spreche ich heute mit meinem Kollegen Kai Klindt. Hallo Kai.
00:01:23: KAI KLINDT Hallo Dennis. Danke für die Einladung.
00:01:25: DR. DENNIS BALLWIESER Ja, sehr gerne. Schön, dass wir dich hier haben. Du bist Autor im Politikressort der Apotheken Umschau. Außerdem und das ist schon ungewöhnlich für einen Journalisten, bist du auch Pflegefachkraft und Gerontologe und du bist Co-Host unseres Pflegepodcasts “gepflegt gefragt” von gesundheit-hören. Außerdem schreibst du für interessierte Leserinnen und Leser alle zwei Wochen unseren Newsletter “Pflege und Geld”. Du bist also unser hausinterner Pflegeexperte schlechthin.
00:01:54: KAI KLINDT Danke, danke.
00:01:55: DR. DENNIS BALLWIESER Ich hoffe, du hast einen Kaffee vor dir. Meiner steht hier und dann empfehlen wir unseren Hörerinnen und Hörern, dass ihr euch euren ersten Kaffee des Tages holt und dann geht's los. Diese Pflegereform, die kommt aus dem Bundesgesundheitsministerium, wird regierungsintern schon viel diskutiert, natürlich auch aufseiten des Finanzministeriums. Wir schauen uns heute gemeinsam an, was sich voraussichtlich ändern soll. Insbesondere interessiert uns einerseits das, was für Ärztinnen und Ärzte wichtig ist, andererseits aber natürlich auch die Patient*innenseite. Zum Einstieg, Kai, würde ich mir gerne mit dir zusammen einen Auszug aus Carsten Linnemanns Statement vom 30. September anhören. Das, was er zu dieser Reform gesagt hat.
00:02:45: CARSTEN LINNEMANN Ich bin froh, dass wir heute diesen Schritt, diesen ersten wichtigen Schritt gegangen sind zur Stabilisierung des Pflegesystems. Es gibt auch viele strukturelle Komponenten, deswegen möchte ich nicht allein von einem Spargesetz sprechen.
00:03:00: DR. DENNIS BALLWIESER Carsten Linnemann ist also froh. Was waren denn deine Gedanken, Kai, nachdem das Kabinett diese Pflegereform beschlossen hatte?
00:03:08: KAI KLINDT Ja, also ich kann verstehen, dass Carsten Linnemann froh ist angesichts der ja Rangeleien und Diskussionen, die es in Tagen davor noch gegeben hat. Stichwort Pflegedeckel, Stichwort Einbezug der privaten Pflegeversicherung in einen Finanzausgleich mit der sozialen, also gesetzlichen Pflegeversicherung. Aber im Ganzen bin ich schon sehr enttäuscht, muss ich sagen, weil wir hatten im Juni, schon Anfang Juni, also vor etwa vier Monaten einen Referentenentwurf. Das war der erste Entwurf aus dem Gesundheitsministerium, damals noch unter Frau Warken und im Vergleich dazu hat dieser Kabinettsentwurf eigentlich nichts von dem aufgenommen oder ganz wenig von dem aufgenommen, was in den vergangenen vier Monaten aus der Fachwelt an Kritik, an Vorschlägen auch vonseiten der Betroffenen, der Angehörigen, also von Selbsthilfeverbänden, vorgebracht wurde.
00:03:55: DR. DENNIS BALWIESER Okay.
00:03:55: KAI KLINDT Also man hat viel Zeit vergehen lassen. Vier Monate sind da auch schon eine lange Zeit angesichts der Brisanz, die dieses Thema auch in der Wahrnehmung der Bevölkerung hat.
00:04:04: DR. DENNIS BALLWIESER Ohne sie zu nutzen, entnehme ich dem. Was sind denn so drei Punkte vielleicht, die für Ärztinnen und Ärzte einerseits und Patientinnen andererseits besonders interessant sind in diesem Gesetzespaket?
00:04:16: KAI KLINDT Ja, ich würde sagen, dass der erste wichtige Punkt ist sicher, dass der Zugang zu Pflegeleistungen, das heißt zur Einstufung in einen Pflegegrad, erschwert werden soll. Also muss man's wohl bezeichnen. Also die Schwellenwerte in der Begutachtung speziell für Pflegegrad eins, zwei und drei, die werden angehoben. Das sind da die Pflegegrade mit, wo die meisten bei der Ersteinstufung eingestuft werden, wenn sie einen Pflegegrad bekommen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Also es wird der Zugang erschwert zu Pflegeleistungen. Das halte ich für ein ganz wesentlichen Punkt. Das Zweite ist, dass flexibel einsetzbare Leistungen so im Alltag, in der Alltagsunterstützung von Familien mit pflegebedürftigen Menschen, von den Betroffenen, die Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag, das sind die beiden Hauptleistungen bisher gewesen, dass die in großen Teilen, nicht vollständig, aber in großen Teilen entfallen werden. Und der dritte Punkt ist, der für Professionals jetzt vor allen Dingen auch wichtig ist, dass die Tarifsteigerungen in der Pflege jetzt doch nicht gedeckelt werden sollen, zumindest für die tarifgebundenen Pflegeunternehmen, Pflegeeinrichtungen. Das war ein großes Thema im Referentenentwurf, im ursprünglichen Entwurf, hat doch für viel Wirbel in der Fachwelt gesorgt, weil man auf der einen Seite tariflich gebunden war, aber auf der anderen Seite diese tariflichen Steigerungen nicht hätte vollständig anpassen können über die Pflegesätze, also refinanzieren können.
00:05:41: DR. DENNIS BALLWIESER Das habe ich so weit verstanden. Jetzt würde ich trotzdem gerne noch mal tiefer einsteigen zu den jeweiligen Punkten. Du hast gesagt, es soll also schwieriger werden, überhaupt einen Pflegegrad zu bekommen. Das ist diese Schwellenwertanhebung. Das bezieht sich im Moment auf eins bis drei. Wissen wir irgendwas zu den anderen Pflegegraden oder noch nicht?
00:06:00: KAI KLINDT Ja, also der Kabinettsentwurf sieht da keine Änderung vor. Also da bleibt es bei den bisherigen Schwellenwerten, also Pflegegrad vier oder fünf und das ist ja eine sehr schwere, ausgeprägte Pflegebedürftigkeit. Genau, da bleibt es bei den bisherigen Schwellenwerten, aber bei eins, zwei und drei und das sind halt die wichtigsten Pflegegrade bei der Ersteinstufung, die häufigsten, da werden die Werte halt dann nach oben geschoben. Das heißt, der Zugang ins System wird erschwert.
00:06:27: DR. DENNIS BALLWIESER Okay, das könnte ja bei Patient*innen oder auch Angehörigen zum Beispiel zu der Schlussfolgerung führen, dass man jetzt noch schnell in diesem Jahr einen Pflegegrad beantragen sollte. Ist das sinnvoll?
00:06:38: KAI KLINDT Ja, das ist eine Frage, die natürlich jetzt oft gestellt wird und die Frau Verena Bentele vom VDK, die wahrscheinlich auch viele kennen, die hat sich ja auch schon im August dazu geäußert, dass sie ihre Mitglieder, also die VDK-Mitglieder, aufgefordert hat, jetzt einen Pflegegrad zu beantragen, wenn man noch keinen hatte. Ich hab mich da auch umgehört so in der Szene so bei Pflegeberatungsstellen, Pflegestützpunkten und da ist man sehr verhalten dazu. Also es ist eigentlich falsch, jetzt in Aktionismus zu verfallen wegen des bevorstehenden Gesetzes mit den höheren Schwellenwerten. Man sollte eigentlich nur dann einen Pflegegrad beantragen, wenn man das ohnehin vorgehabt hätte. Und man muss immer sehen, gerade wenn man schon einen Pflegegrad hat und jetzt vielleicht daran denkt, sich noch mal höher stufen zu lassen, weil die Pflegebedürftigkeit sich verstärkt hat, subjektiv. Auch da muss man son bisschen aufpassen, weil ich habe jetzt vermehrt gehört von Menschen aus der Praxis, also von Pflegestützpunkten, dass Menschen auch zurückgestuft wurden. Die hatten vorher Pflegegrad drei und sind dann zurückgestuft worden, weil's ihnen auch besser ging nach Meinung des Medizinischen Dienstes auf Pflegegrad oder in Pflegegrad zwei, also mit weniger Leistung auch. Also man sollte sich auf jeden Fall immer auch gut beraten lassen. Darauf weise ich immer wieder hin auf Pflegestützpunkte oder andere Formen der Pflegeberatung. Die sind kostenlos, die gibt es weitgehend flächendeckend, würde ich sagen. Und die sollte man auf jeden Fall aufsuchen, bevor man jetzt aktiv wird.
00:07:58: DR. DENNIS BALLWIESER Okay, das ist ein wichtiger Hinweis. Dann kommen wir einmal zu diesem zweiten wichtigen Punkt. Das sind die Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag. Das ist jetzt schon etwas, was den meisten Menschen nicht mehr so ganz geläufig ist, was dahintersteckt. Worum geht's da und was verändert sich da konkret?
00:08:16: KAI KLINDT Ja, diese Begriffe Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag, ich find die auch ziemlich sperrig. Man kann sich da immer schwer was drunter vorstellen. Also die Verhinderungspflege hat die Grundidee, dass man Leistung zur Verfügung stellt, dass pflegende Angehörige Zeiten überbrücken können, wo sie nicht pflegen können, wo sie aus verschiedenen Gründen, man muss es auch gar nicht genau begründen, beruflich, krankheitsbedingt, also gesundheitsbedingt, andere Gründe, familiäre Gründe, eben jemanden brauchen, der sie entlastet, der die Pflege für eine Zeit lang stundenweise oder auch tageweise übernimmt. Und der Entlastungsbetrag ist eine Leistung, die soll vor allen Dingen den Alltag von pflegebedürftigen Menschen und ihren sorgenden pflegenden Angehörigen entlasten, erleichtern, zum Beispiel durch Betreuungsdienste, die ins Haus kommen, die mal ein, zwei Stunden Betreuung leisten, zum Beispiel Gespräche oder Spaziergänge machen mit den betroffenen pflegebedürftigen Personen oder im Haushalt helfen. Dafür wird der Entlastungsbetrag sehr häufig genutzt, dass man also auch Zertifizierte, die müssen speziell zertifiziert sein, Haushaltshilfen bucht, die dann auch den Haushalt machen können, um einfach die Situation, die Pflegesituation zu entspannen, die man zu Hause hat. Genau und bei der Verhinderungspflege war es bisher so, es gab einen Topf von etwa 3.500 Euro im Jahr zusammen mit dem Topf der Kurzzeitpflege. Das ist zusammengelegt worden vor anderthalb Jahren etwa. Da hatte man also diese 3.500 Euro und konnte sie recht flexibel für eine Ersatzpflege nutzen. Das war extrem hilfreich, weil man auf diese Weise auch zum Beispiel Menschen einspannen konnte, die jetzt gar nicht so formalisiert pflegen, sondern die Bekannte waren Nachbarn, Menschen aus der Umgebung, Nachbarschaftshilfen, die eingesprungen sind, und viele Familien, pflegende Familien haben sich auch da sone Art Netzwerk aufgebaut in den letzten Jahren, wo sie dann jemanden kurzfristig einsparen konnten, wenn man selbst eben als pflegende Person, als pflegende Angehörige ausgefallen ist. Das war sehr hilfreich und wenn man sich so umhört bei Betroffenen, also bei pflegenden Angehörigen und auch bei den Betroffenen selbst, ist das eigentlich der größte Schmerzpunkt oder neben dem Wegfall des Entlastungsbetrags im Pflegegrad eins eigentlich so ein ganz großer Schmerzpunkt, weil es einfach die Flexibilität der Bewältigung des Pflegealltags oder in der Bewältigung des Pflegealltags stark schneiden würde, wenn man jetzt die Veränderungspflege streicht, weitgehend streicht, wie das jetzt auch vorgesehen ist. Es wird da eine Anschlusslösung geben, die nennt sich Überbrückungsbudget. Da hat man maximal 2.285 Euro zur Verfügung im Jahr, also verglichen mit dem Betrag, den wir genannt haben, 3.500 Euro, also schon mal weniger und die Leistung soll sehr viel stärker formalisiert sein und an Voraussetzungen gebunden sein, vor allen Dingen auch an zum Teil auch professionelle Pflegeanbieter. Die genauen Bedingungen sind noch nicht so ganz klar, aber es wird sehr viel weniger Flexibilität geben im Einsatz dieses Budgets als bisher bei der Verhinderungspflege.
00:11:17: DR. DENNIS BALLWIESER Okay, das klingt in jedem Fall nach einer möglichen Verschlechterung für die Betroffenen, was ja auch, wenn's quasi dann doch am Ende ums Einsparen von Mitteln geht, auch nicht anders sein kann. Dann steht halt weniger zur Verfügung, auch wenn Carsten Linnemann eingangs was anderes gesagt hat in seinem Statement.
00:11:37: KAI KLINDT Ja, genau. Das ist sicherlich eine spürbare Verschlechterung für viele betroffene Familien.
00:11:43: DR. DENNIS BALLWIESER Der dritte Punkt, der betrifft dann vor allem die Leistungserbringer. Da geht's um die Tariffrage. Da hab ich das jetzt so verstanden, dass erst mal das für die Dramatischste vom Tisch ist, aber es gibt keine dauerhafte Sicherheit, richtig?
00:11:58: KAI KLINDT Ja, so ist es genau. Es gibt erst mal eine Übergangslösung, die die ursprüngliche Planung aus dem Referentenentwurf, also von Anfang Juni, die halt für viel Wirbel auch in der Welt der professionellen Pflege gesorgt hat und bei den Heimen und Pflegeeinrichtungen generell, dass die Löhne, die sich aus Tarifsteigerungen ergeben, bei den Pflegesatzverhandlungen nicht grundsätzlich als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Das klingt schon mal sehr zurückhaltend, aber man muss sie erst mal man muss erst mal davon ausgehen, dass diese Lohnsteigerung, die durch Tarife zustande kommt, durch Tarifverträge, Tarifanpassung, dass die prinzipiell auch über die Pflegesätze, die auch jährlich verhandelt werden, refinanziert werden können. Das ist aber erst mal nur vorübergehend, ja. Das soll noch geprüft werden und es ist, sagen wir so, es verschafft den Pflegeeinrichtungen erst mal ein bisschen Luft, ja, das auf jeden Fall.
00:12:47: DR. DENNIS BALLWIESER Ein Thema, das noch für viel Aufregung vorab gesorgt hat, war die das Thema Rentenbeitragszahlung für pflegende Angehörige. Wie steht's denn damit jetzt?
00:12:56: KAI KLINDT Das war auch das Thema, was so am meisten in der Öffentlichkeit stand, so nach meinem Eindruck. Also die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollten ja um 30 Prozent reduziert werden. Das sah der Referentenentwurf von Anfang Juni vor. Es betrifft sehr viele Menschen, also vor allem Menschen, die selbst noch im berufstätigen Alter sind, pflegende Angehörige. Jetzt ist es so, Carsten Linnemann hat das auch aus noch besonders herausgestellt in seinem Statement am Mittwoch, dass das bei der Altenregierung bleibt, also die Rentenbeiträge werden weiterhin voll gezahlt nach den Kriterien der Pflegeversicherung.
00:13:28: DR. DENNIS BALLWIESER Gibt's denn tatsächlich Sachen, die Carsten Linnemann jetzt noch an dem Gesetz verändert hat, wo man sagen kann, das ist jetzt schon ihm zuzuschreiben nach kurzer Zeit im Amt?
00:13:37: KAI KLINDT Also ich fürchte, man hatte kaum eine Chance, so kurz im Amt da noch so viel Einfluss zu nehmen. Ich denk, dass manche Verbesserungen diesen Nuancen gibt, ja, sicherlich eher der SPD zuzuschreiben sind als ihm wahrscheinlich. Ich glaube, er sieht selbst, er spricht auch gar nicht von einer Pflegereform. Das heißt, der Pflegeneuordnungsgesetz, die eigentliche Pflegereform, ja, die will er ja son bisschen hinterherschieben und hat da eine Expertenkommission angekündigt, die ja auch schon sehr bald ihre Arbeit aufnehmen soll, die ihren Auftrag demnächst bekommen soll. Ich bin da auch sehr gespannt.
00:14:10: DR. DENNIS BALLWIESER Ja, das sind wir, glaube ich, alle. Er hat ja tatsächlich auch gesagt, er möchte da nicht allein von einem Spargesetz sprechen. Gibt's denn positive Punkte, die Du in diesem ersten Gesetz jetzt entdecken kannst?
00:14:22: KAI KLINDT Ja, das muss man schon festhalten. Es gibt son paar Punkte, die so auch aus pflegefachlicher Sicht und professioneller Sicht, sag ich mal, durchaus sinnvoll sind. Also die Idee einer Pflegebegleitung ist so der erste positive Ansatz, den ich sehe. Dieser Ansatz war auch schon wie gesagt im ersten Entwurf von Anfang Juni vorgesehen. Pflegebegleitung heißt, dass Menschen, die einen Pflegegrad haben, Anspruch haben auf eine kontinuierliche Pflegeberatung. Also nicht nur punktuell, wie es bisher ist, sondern wirklich kontinuierlich durch eine fest benannte Experten-, Expertinperson. Das halte ich für einen großen Fortschritt, auch wenn ich mich frage, wie das umgesetzt wird. Es wird ja auch erst 2029 starten. Ursprünglich war vorgesehen 2028, aber es war zu erwarten, dass das gar nicht zu halten ist, weil die Infrastruktur dafür bisher gar nicht da ist, um so eine Begleitung zu leisten. Aber das ist schon sehr hilfreich, weil oder kann sehr hilfreich sein, je nachdem, wie's am Ende aussieht, weil viele Pflegesituationen zu Hause, vor allem wenn sie länger dauern, wenn sie über Jahre gehen, auch oft in Belastungssituationen führen, wo pflegende Angehörige stark überlastet sind, auch gesundheitliche Einbußen erleiden und auf der anderen Seite auch immer manchmal auch die Pflege darunter leidet und dieser Überlastung der pflegenden Person, also der pflegenden Angehörigen. Das ist so ein Punkt. Zweiter Punkt ist, dass man vielleicht auch immer wieder Tipps geben kann, Pflegesituation verändert sich ja auch im Laufe der Zeit. Wie sich die Situation verbessern ließe, zum Beispiel mit Pflegehilfsmitteln, um eine ganz einfache Maßnahme zu nennen und darauf auch hinzuweisen, das ist, glaube ich, sehr hilfreich. Bisher war diese Pflegeberatung zwar auch vorgesehen, es gab auch regelmäßige Beratungsbesuche durch Pflegedienste, die waren in Paragraf 37 des Pflegegesetzbuches des SGB elf auch verpflichtend vorgeschrieben, aber es war halt immer nur punktuell und ich denke, das ist sicherlich ein sehr guter Ansatz zumindest, abhängig davon, wie er nachher auch umgesetzt wird. Der zweite Punkt, wo ich wirklich auch einen Fortschritt oder einen positiven Ansatz sehe, ist, dass es ein Recht auf eine Notfallpflege geben soll. Also wenn Angehörige kurzfristig ausfallen aus zwingenden dringenden Gründen, das können oft auch gesundheitliche Gründe sein, dass man vielleicht selbst ins Krankenhaus muss, dann standen manche betroffene Familien vor sehr schwierigen Situationen, weil Pflegedienste nur bedingt greifbar sind. Die haben ja auch oft Wartelisten oder lehnen neue Kunden, Kundinnen ab, aufgrund ihrer hohen Belastung und hier einen Anspruch zu schaffen, dass man Anspruch hat auf einen Notfallpflegedienst, der natürlich auch erst geschaffen werden muss, diese Infrastruktur, das ist aber auf jeden Fall sinnvoll und ein Fortschritt. Und ein dritter Punkt, das freut mich auch son bisschen als, ich hab ja Gerontologie studiert, als Gerontologen, dass es einen ärztlichen Check-up 60, 60 plus geben soll. Das ist so eine Art geriatrisches Präventionsscreening, wo man frühzeitig Risikofaktoren für eine Pflegebedürftigkeit erkennen will und entsprechend gegensteuern können soll. Das finde ich ein ganz wichtiger Punkt, weil dieser Faktor Prävention von Pflegebedürftigkeit, das heißt bei vielen im höheren Alter vor allem auch Prävention von Frailty, also im weitesten Sinne Gebrechlichkeit. Das ist etwas, was in Deutschland extrem zu kurz kommt, und ich war vergangene Woche war ich auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, da war das auch ein großes Thema, Prävention von Frailty. Und also da kann man sicherlich einiges machen und da kenne ich schon einen großen, das finde ich sehr positiv, ja aus fachlicher Sicht auch. Und vielleicht, um das Ganze noch zum Abschluss zu bringen und noch einen positiven Punkt zu nennen an diesem ja auch viel kritisierten Entwurf jetzt. Es wird ein oder soll ein digitales Pflegecockpit geben für Angehörige, für die betroffenen pflegebedürftigen Menschen. Das ist son digitales Portal für, wo man Zugriff hat auf die Leistungen, die man bekommt, auf die Leistungen, die einem noch zustehen könnten und welche von diesen Leistungen gleich sinnvoll sind. Man kann Anträge einreichen, man bekommt eine Übersicht über das, was es an Beratungsangeboten gibt. Und das, glaube ich, ist auch sehr hilfreich, weil die Struktur der Pflegeversicherung und der Leistungen der Pflegeversicherung ist so unübersichtlich und wird es wahrscheinlich auch zukünftig bleiben von ihrer Struktur her einfach, dass man ein solches Portal unbedingt begrüßen muss.
00:18:51: DR. DENNIS BALLWIESER Okay, also da sind durchaus auch verschiedene Punkte drin, merken wir schon teilweise tief im Detail, die durchaus positive Effekte versprechen. Ist denn schon klar, wie das alles finanziert oder gegenfinanziert wird, was da geplant ist?
00:19:06: KAI KLINDT Gut, der Gesetzentwurf ist so formuliert, dass es, dass die Kosten noch abgebildet werden. Das ist natürlich immer nur so Planzahlen. Aber die entscheidende Frage, darauf zielt's wahrscheinlich auch ab mit deiner Frage, ist in der Tat ausgeklammert worden. Man hat die Frage, wie die Pflege in Deutschland auf eine breitere finanzielle Basis gestellt werden kann, komplett ausgelagert. Das war ja im, oder weitgehend komplett ausgelagert. Das war ja im Vorfeld das große Thema, auch was die SPD in den letzten Tagen noch kurz vor Torschluss eingebracht hat mit dem Finanzausgleich, mit den privaten Pflegeversicherungen, die ja besser dastehen, weil sie eine andere Risikostruktur haben, also weniger, eine geringere Pflegequote haben unter ihren Mitgliedern als in der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung. Dieses Thema ist völlig ausgespart worden. Es ist auch ausgespart worden das Thema des sogenannten Pflegedeckels, also wie man die Eigenanteile im Heim, die ja seit Jahren weit über die Inflationsrate hinaus steigen, also weit überproportional steigen, wie man die begrenzen könnte. Also diese Fragen sind alle ausgegliedert worden und sollen in der Expertenkommission, die ich vorhin schon kurz angesprochen hatte, jetzt geklärt werden. Also die Politik zieht sich auch son bisschen da aus der Verantwortung, finde ich. Ja, das bleibt also weiterhin spannend. Aber es ist, das ist für die eigentliche Frage, denn die eine alternde Gesellschaft und dazu zählt Deutschland und viele andere westliche Länder natürlich auch, muss sich darauf einstellen, dass die Ausgaben für Pflege insgesamt eher steigen werden als sinken. Also auch wenn man jetzt die Leistung begrenzt, die Ausgaben steigen irgendwie trotzdem, nur sie müssen halt auch anderen Wegen zum Teil privat aus den Taschen der Betroffenen und Familien bezahlt werden und das muss man immer dagegenrechnen und das ist also eine große soziale Frage, die hinter der dem Thema Pflege steht, ne.
00:20:54: DR. DENNIS BALLWIESER Genau und das heißt, die eigentliche Sprengkraft, die sich hinter dem Thema verbirgt, die ist auch jetzt noch nicht ausm Weg geräumt, sondern das müsste alles politisch noch verhandelt werden. Jetzt erst mal auf dieses Neuordnungsgesetz: Wenn alles jetzt glattgeht, wann würde das in Kraft treten, geplanterweise?
00:21:11: KAI KLINDT Also es kommt ja jetzt ins Parlament, das gibt's mehrere Lesungen, also Bundestag. Der Bundestag zustimmen muss, der Bundesrat noch angehört werden. Der muss nicht zustimmen in dem Fall. Er muss angehört werden und dann soll ab 1. Januar 2027 sollen die die Regelung gelten, ja. Die neuen Regelungen, das Pflegeneuordnungsgesetz.
00:21:32: DR. DENNIS BALLWIESER Spätestens dann würden wir uns noch mal darüber unterhalten. Vielen Dank, lieber Kai, für die Einordnung. Das war wirklich sehr wichtig und auch in der Tiefe sehr interessant. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist also auf den Weg gebracht und wir stellen noch mal ernüchtert fest, viel hat sich seit dem Entwurf vor der Sommerpause leider nicht geändert, obwohl es durchaus viele Vorschläge gegeben hat, grade aus den betroffenen Communities, sowohl der Professionals als auch der Betroffenen selbst und der Angehörigen. Für alles rund um das Thema Pflege empfehle ich euch neben "’neDosis Wissen” auch unseren Pflegepodcast §gepflegt gefragt§, den du, lieber Kai, gemeinsam mit unserer Kollegin Aglaja Adam moderierst. Den Link direkt zu “gepflegt gefragt” findet ihr in den Shownotes der heutigen Folge von "’ne Dosis Wissen”. Außerdem noch ein Tipp: Unser Newsletter zum Thema Pflege und Geld, den du schreibst. Und in diesem Newsletter wie im Pflegepodcast halten wir euch natürlich auch weiter auf dem Laufenden über die Pflegereform. Danke Kai.
00:22:36: KAI KLINDT Gerne. Vielleicht noch als Hinweis, Newsletter und Podcasts, die beiden Angebote, auf die du jetzt netterweise noch hingewiesen hast, die richten sich ja an die Betroffenen, ne. Also an die Angehörigen und Betroffenen sollen also auch oder wir verstehen uns da auch als nutzfertiges serviceorientiertes Angebot.
00:22:53: DR. DENNIS BALLWIESER Genau, wobei ich tatsächlich glaube bei diesem Thema, dass auch die Profis durchaus von euch jederzeit noch was lernen können.
00:23:00: KAI KLINDT Ja, das wär schön.
00:23:01: DR. DENNIS BALLWIESER Danke. Dann war's das für "’ne Dosis Wissen” für heute. Die nächste Folge gibt's morgen ab sechs Uhr in der Früh überall da, wo ihr Podcasts findet wie gewohnt. Danke fürs Zuhören.
00:23:15: SPRECHER Ein Podcast von gesundheit-hören und Apotheken Umschau pro. gesundheit-hören. Das ist das Audioangebot der Apotheken Umschau.
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