Baustellen bei der App auf Rezept

Shownotes

Viele digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGAs) sind im DiGA-Verzeichnis nur vorläufig gelistet. Sie brauchen den medizinischen Nutzen erst binnen eines Jahres nachweisen. Die Krankenkassen müssen die Kosten für diese Apps auf Rezept bereits erstatten. Die App-Hersteller dürfen den Preis im ersten Jahr quasi frei festlegen. Allein die Techniker Krankenkasse hat für drei Apps, deren Nutzen die Hersteller nach einem Jahr im Verzeichnis nicht bzw. nur bedingt nachweisen konnten, 1,6 Millionen Euro erstattet. Und es gibt weitere Kritik. Dr. Dennis Ballwieser, Arzt und Chefredakteur der Apotheken Umschau, hat für Sie die Details.

Quellen und nützliche Links

Mehr Gesundheitspodcasts gibt es unter www.gesundheit-hoeren.de

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.