Corona: Dürfen Ärzt:innen Ungeimpften die Behandlung verweigern?
Shownotes
Immer mehr Ärzt:innen wollen keine Ungeimpften behandeln. Damit wollen sie ihr Personal und ihre Patient:innen vor Ansteckung schützen. Doch rechtlich spricht einiges dagegen. Und es gibt auch ethische Bedenken.
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Quelle "3-fach höhere Thymolkonzentration": EMA/HMPC/342334/2013.
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Ne Dosis Wissen Der Podcast für Health Professionals,
00:05
der heutige Hintergrund für Menschen im Gesundheitswesen, dreht sich um 2G in Arztpraxen. Manche Ärztinnen und Ärzte wollen keine Verweigerer mehr behandeln. Ich erkläre Ihnen, warum das juristisch heikel ist und warum ich es auch ethisch problematisch finde. Mein Name ist Dr. Dennis Ballwieser. Ich bin Arzt und Chefredakteur der Apotheken Umschau. Und heute ist Dienstag, der 28. September 2021,
00:32
ein Podcast von Gesundheit-hören.de und Apotheken Umschau Pro
00:39
Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene. Das gibt es bei Bars und Restaurants. Und jetzt gibt es offensichtlich einen neuen Trend Immer mehr Mediziner innen wollen keine Verweigerer mehr in ihre Praxen lassen. Kürzlich hat eine Ankündigung für Wirbel in den Medien gesorgt. Ein Ärztezentrum in Hannover will ab 1. Januar 2022 nur Patienten behandeln, die gegen SARS-CoV-2 geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Der Grund Man möchte das Personal und die anderen Patientinnen nicht einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen.
01:20
Denken Sie vielleicht so ähnlich wie die Ärztinnen aus Hannover? Ich habe mich gefragt Geht das überhaupt? Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, die KVN, die hat zu diesem Fall klar Stellung bezogen. Die verweist auf die rechtliche Seite und auf den Bundes Mantel Vertrag Ärzte.
01:40
in und Patient:in gestört ist. Nicht geimpft zu sein, das sei aber keine Störung des Vertrauensverhältnisses, das sagt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. Aber wie steht es denn dann mit der Gesundheit der Angestellten und der anderen Patientinnen? Immerhin soll 2G in der Arztpraxis genau diese Menschen vor einer Ansteckung bewahren. Auch da gibt es klare Worte von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Zwar muss der Arzt Leib und Leben von seinen Mitarbeiterinnen schützen, aber dafür genügt es zum Beispiel eine Schutzausrüstung zu tragen und damit auch die Arbeitsschutz Vorschriften einzuhalten. Ganz unabhängig von der rechtlichen Lage. Ich persönlich finde es fragwürdig, Patientinnen die Behandlung zu verweigern und auch wenn sie im Verweigerer sind. Auf der einen Seite kann ich das gut verstehen, dass die Ärztinnen und Ärzte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Patientinnen und Patienten schützen wollen. Und ich glaube, dass sie sich genauso wenig wie ich an die Genfer Deklaration des Bundes erinnern können, wenn sie überhaupt schon mal davon gelesen haben. Es lohnt sich aber, die noch einmal anzuschauen. Die soll eine moderne Form des hippokratischen Eid sein. Und da steht drin, dass wir Ärztinnen und Ärzte es nicht zulassen dürfen, dass Erwägungen unter anderem von Krankheit zwischen unsere Pflichten und unsere Patientinnen und Patienten treten. Jetzt schwören wir ja als in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte keinen hippokratischen Eid, auch nicht in einer modernen Form. Aber das steht zum Beispiel auch in der Muster Weiterbildungsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen. Das heißt im Klartext nichts anderes, als dass eine Krankheit oder eine verweigerte Impfung oder eine mögliche Ansteckungsgefahr für uns kein Grund sein darf, Patientinnen abzulehnen. Das bezieht sich dann auch zum Beispiel auf Glaube, politische Zugehörigkeit oder wörtlich wieder in dieser Genfer Deklaration jegliche andere Faktoren. Was soll das bezwecken? Soll sicherstellen, dass wir Ärzte alle behandeln, die eine Behandlung brauchen. Ich persönlich kann mich aus meiner Zeit auf der Intensivstation an einen Patienten erinnern, der war nicht wegen seiner schwer verlaufenden Erkrankung eine besondere Herausforderung für das ganze Team, sondern wegen seiner offen zur Schau gestellten politischen Gesinnung. Dieser Patient, der trug mehrere eindeutig rechtsradikale Tattoos auf seiner Haut. Darunter waren auch Hakenkreuze. Das Behandlungsteam, das hat sich damals entschieden, diese Tattoos abzukleben. Aber selbstverständlich haben wir uns um diesen Patienten genauso gekümmert wie um die anderen Schwerstkranken auf der Intensivstation auch. Es gibt sehr viele Situationen, in denen man Patientinnen aus unterschiedlichsten Gründen am liebsten gar nicht behandeln würde. Gerade deswegen ist es ein sehr wichtiger ärztlicher Grundsatz hin zu behandeln. Bitte seien Sie auch in diesen schwierigen Zeiten für Ihre Patientinnen und Patienten da, und zwar für alle, auch für die Verweigerer. Denn jeder Kontakt bietet eine Chance, Sie vom Sinn der Impfung zu überzeugen. Bleiben Sie gesund.
05:19
Haben Sie Themen, die Sie in diesem Podcast gerne hören würden? Dann schicken Sie uns doch bitte eine Mail an nedosiswissen@apothekenumschau.de und hören Sie morgen wieder zu. Ab 7 Uhr früh da wo Sie Ihre Podcasts hören.
05:33
Ein Podcast von Gesundheit-hören.de und Apotheken Umschau Pro.
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