Neuer Koalitionsvertrag: So soll sich das Gesundheitswesen ändern
Shownotes
Nach den Neuwahlen steht nun der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Sollte es zu einer Regierung kommen, planen die Parteien unter anderem, die Krankenhausreform fortzuführen, ein verbindliches Primärarztsystem einzuführen und die Digitalisierung voranzutreiben, auch die Apotheken sollen entlastet werden. Gleichzeitig bleiben andere drängende Fragen unbeantwortet. Wie weitreichend die gesundheitspolitischen Maßnahmen sind und welche Hürden bleiben, ordnet Dr. Dennis Ballwieser, Arzt und Chefredakteur der Apotheken Umschau, ein.
Stand: 11. April 2025
Quellen und nützliche Links
- Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
- GKV-Spitzenverband. Pressemitteilung vom 9.4.2025
Das Team hinter „’ne Dosis Wissen“:
Hosts: Dennis Ballwieser, Laura Weisenburger;
Autor:innen: Jana Hauschild, Christian Heinrich, Johanna Heuveling, Vincent Suppé, Klaus Wilhelm, Christian Wolf;
Redaktion: Sebastian Brodkorb, Jessica Roth, Kareen Seidler;
Postproduktion: Yves Seißler
Chefredakteur: Peter Glück
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DR. DENNIS BALLWIESER
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD steht und er enthält in Zeile 3.429 eine bodenlose Unverschämtheit gegenüber den deutschen Apotheker*innen. Wörtlich heißt es da: „Den Apothekerberuf entwickeln wir zu einem Heilberuf weiter.“ Und was genau, liebe Unionisten und Genoss*innen, ist der Apothekerberuf aus eurer Sicht bisher? Sei's drum. Aller Aufregung zum Trotz arbeiten wir in der heutigen Folge heraus, was die neue Regierung für das Gesundheitssystem plant und wie die betroffenen Heilberufler das finden; und auch die Apotheker*innen.
SPRECHER
’ne Dosis Wissen, der Podcast für Health Professionals
DR. DENNIS BALLWIESER
Guten Morgen und willkommen zu ’ne Dosis Wissen, dem täglichen Podcast für das Gesundheitswesen. ’ne Dosis Wissen gibt's werktags In kompakten 10 Minuten. Ich bin Dennis Ballwieser, ich bin Arzt und Teil der Chefredaktion der Apotheken Umschau und ich melde mich aus Berlin mit dieser Folge zur Bundespolitik am Freitag, den 11. April 2025.
SPRECHER
Ein Podcast von gesundheit-hören und Apotheken Umschau Pro
DR. DENNIS BALLWIESER
Am Mittwochnachmittag haben die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD in Berlin die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen präsentiert. Und seitdem liegt das 148-seitige PDF-Dokument vor, in dem alles niedergeschrieben ist, worum es in Deutschland in den nächsten vier Jahren politisch gehen soll. Wir haben das Dokument analysiert, mein Kollege Sebastian Brotkorb hat es in Allgeschwindigkeit durchgearbeitet und für die heutige Folge herausgearbeitet, was sich auf das Gesundheitswesen bezieht. Holt euch euren ersten Kaffee des Tages und dann steigen wir da rein.
Die erste spannende Frage, die normalerweise diskutiert wird, das ist natürlich eine Personalie, nämlich wer darf in den kommenden vier Jahren das Bundesgesundheitsministerium führen? Wer wird also Gesundheitsminister oder Gesundheitsministerin?
Formal ist es so, dass alle Posten in der neuen Regierung erst dann benannt werden sollen und bekannt werden sollen, wenn der Koalitionsvertrag in den drei beteiligten Parteien angenommen worden ist. Das ist noch nicht der Fall. Das wird in der CSU erst noch vom Vorstand beschlossen. In der Union soll's da einen kleinen Parteitag geben, also in der CDU und bei der SPD, da gibt's eine Abstimmung der Mitglieder.
Vorher ist aber natürlich trotzdem im politischen Berlin schon weitgehend bekannt, wer infrage kommt und als aussichtsreichster Kandidat gilt, das ist für das Bundesgesundheitsministerium Tino Sorge aus Sachsen-Anhalt. Der war in der vergangenen Legislaturperiode der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag. Von seiner Ausbildung her ist Tino Sorge Jurist. Er sitzt über die Landesliste gewählt für den Wahlkreis Magdeburg in Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag und das schon seit 2013.
Und jetzt kommen die wichtigsten Punkte, die die drei Parteien für das Gesundheitssystem und für das Bundesgesundheitsministerium für die kommende Legislatur vorsehen:
Zur Krankenhausreform.
Die Krankenhausreform ist ein Thema, gegen das gerade CDU und CSU in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder gewettert haben. Die soll jetzt allerdings im Großen und Ganzen wie bisher geplant fortgesetzt werden und soll bis zum Sommer 2025 final geregelt sein. Wichtig ist, dass der bisher für die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehene Anteil für den Transformationsfonds für die Krankenhäuser im Rahmen dieser Klinikreform jetzt aus dem Sondervermögen für die Infrastruktur finanziert werden soll.
Beim ambulanten System geht es um das Einführen eines verbindlichen Primärarztsystems, um die Praxen zu entlasten für die Ärztinnen und Ärzte und die Wartezeiten zu reduzieren für die Patientinnen und Patienten. Die freie Arztwahl soll grundsätzlich bestehen bleiben und Haus- und Kinderarztpraxen oder der Kassenärztliche Bereitschaftsteams, also die 116 117, sollen in Zukunft immer die erste Anlaufstelle sein. Und nur wenn es dann notwendig ist, dann soll von diesen Haus- und Kinderarztpraxen oder vom KBV-Bereitschaftsdienst an die Fachärzt*innen, die spezialisierten, überwiesen werden. Das kommt mir merkwürdig bekannt vor. Wir hatten in Deutschland mal eine rot-grüne Bundesregierung, die eine 10-Euro-Praxisgebühr eingeführt hat und die konnte man für den Fall eines Facharztbesuches, also eines spezialisierten Facharztbesuches, umgehen, wenn man sich zunächst in der Hausarztpraxis vorgestellt hat und von dort in die spezialisierte Fachärzt*innenpraxis überwiesen worden ist. Damals hat man festgestellt, dass das System nicht den gewünschten Steuerungseffekt erzielt. Jetzt darf man gespannt sein, wie das beim zweiten Anlauf wird. Für Patient*innen mit chronischen Erkrankungen soll es Ausnahmeregelungen geben, also zum Beispiel Jahresüberweisungen oder auch, dass dann in dem Fall doch eine spezialisierte Fachärztin die Primärärztin sein kann. Und grundsätzliche Ausnahmen soll es sinnvollerweise zum Beispiel bei der Augenheilkunde oder in der Gynäkologie geben.
Außerdem soll in der Niederlassung das Honorarsystem angepasst werden. Es soll Jahrespauschalen geben, die unnötige Arzt-Patient*innen-Kontakte reduzieren helfen können, also das es ist ein neues Quartal, kommen Sie doch mal vorbei, bringen Sie Ihre Karte vorbei, soll der Vergangenheit angehören. Die letzte Regierung, die ja noch geschäftsführend im Amt ist, hat als eine der letzten Amtshandlungen die Endbudgetierung der Hausärzt*innen eingeführt und das wird jetzt auch für die anderen spezialisierten Fachärzt*innen geprüft, gerade in unterversorgten Gebieten und außerdem sollen die Hybrid-DRGs weiterentwickelt werden.
Damit zum Thema Digitalisierung.
Die elektronische Patientenakte soll tatsächlich noch 2025 deutschlandweit kommen. Die Testphase soll von den Modellregionen auf ganz Deutschland ausgeweitet werden und erst danach soll die e-PA dann verpflichtend für alle werden. Behandler*innen, die sie dann nicht nutzen, die sollen dann auch sanktioniert werden.
Für die Videosprechstunden, das Telemonitoring und die Telefonpharmazie sollen bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden und auch die Vergütung soll so eingerichtet werden, dass es funktioniert, damit eine flächendeckende Versorgung mit Videosprechstunden, Telemonitoring und Telepharmazie sichergestellt werden kann. Und damit das Ganze mit der Digitalisierung besser klappt, soll zum 134-mal die Gematik verändert werden. Da dürfen wir gespannt sein.
Und damit zum Punkt der Apotheken.
Der wichtigste Punkt aus der Sicht der Apothekerinnen und Apotheker dürfte sein, dass das Packungs-Fixum – also das Geld, was die Apotheker*innen erhalten für die Abgabe einer Medikamentenpackung – auf 9,50 Euro einmalig erhöht werden soll. In Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es gerade in ländlichen Apotheken auch bis auf 11 Euro angehoben werden. Allerdings ist noch nicht klar, wie genau das umgesetzt werden soll und wie dieser Versorgungsgrad bestimmt werden soll. Abgesehen von der Erhöhung des Fixums soll in Zukunft die Vergütung zwischen Apothekerschaft und GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden. Das ist eigentlich eine alte Forderung der Apotheker*innen, wo sie sich aber in den letzten Jahren selber nicht mehr so sicher waren, ob sie die Idee noch so gut finden.
Außerdem wichtiger Punkt: die Nullretaxationen aus formalen Gründen sollen abgeschafft werden. Das heißt also, dass wenn insbesondere die Ärztin oder der Arzt einen Fehler begeht beim Ausstellen des Rezepts und das in der Apotheke trotz Prüfung nicht auffällt, es in Zukunft nicht mehr so sein soll, dass die Krankenkasse dann einfach sagen kann, ich übernehme die Kosten dieses Rezeptes nicht. Das ist ein großes Leidensthema der Apotheken und das auch zu Recht. Und das Skonti-Verbot soll aufgehoben werden. Zuallerletzt, nicht vergessen, die Apotheker*in wird zur Heilberufler*in.
Und damit zu den Krankenkassen.
Wie steht's um das Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen; das ist ja ein Riesenthema. Schlimm ist es deswegen, dass der Koalitionsvertrag dazu keine konkreten Pläne nennt. Es soll kurzfristige Maßnahmen und strukturelle Änderungen geben, die bis 2027 durch eine Expertenkommission erarbeitet werden. Ich übersetze das mal in Deutsch, da passiert nix. Und so ähnlich wird auch bei der Pflegeversicherung vorgegangen und das ist richtig schlimm.
Es gibt eine konkrete Entlastung und die ist, dass der Transformationsfonds für die Krankenhausreform durch das Infrastruktur-Sondervermögen finanziert werden soll. Das entlastet zumindest die Krankenkassen. Doris Pfeiffer, die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, kommentiert das auch entsprechend. Sie sagt, ihr bereitet Sorge, dass die Ergebnisse der Kommission, die die finanzielle Gesamtwirkung des Koalitionsvertrages für die gesetzliche Krankenversicherung in den Blick nehmen soll, erst im Frühjahr 2027 Ergebnisse vorlegen soll. Und da stellt sich aus ihrer Sicht die Frage, ob die Politik den Ernst der finanziellen Situation bei den gesetzlichen Krankenkassen wirklich erkannt hat. Denn konkrete Maßnahmen, wie die strukturelle Lücke geschlossen werden soll bei der Finanzierung, die sind in diesem Koalitionsvertrag nicht zu erkennen.
Was steht sonst noch drin?
Die Parteien wollen den Bürokratieabbau im Gesundheitswesen vorantreiben. Das klingt immer gut, ist relativ wenig konkret. Beim strafrechtlichen Schutz von Einsatz- und Rettungskräften und auch Angehörigen von anderen Gesundheitsberufen soll es schärfere strafrechtliche Regelungen geben … Und dann, da war doch noch was mit Cannabis, oder? Die Union wollte ja die Legalisierung sofort wieder rückgängig machen. Da findet sich jetzt nur ein Satz dazu. Im Herbst 2025 soll eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durchgeführt werden. Klar, Evaluierungen ergeben ja auch nur Sinn, wenn sie ergebnisoffen durchgeführt werden, aber es ist nicht ganz das, was die Union vorher angekündigt hatte.
Wie geht's jetzt weiter?
Ich hab' schon eingangs gesagt, die einzelnen Parteien müssen dem Koalitionsvertrag noch zustimmen. Das unterscheidet sich je nach Partei: Bei der CSU reicht der Beschluss des Parteiverstandes, deswegen wird das das Erste sein, was passiert. Bei der CDU wird es einen kleinen Parteitag geben, der über den Koalitionsvertrag abstimmen wird, und bei der SPD sind die Mitglieder gefordert, die darüber abstimmen sollen. Wenn dann, wie zu erwarten, alle drei Parteien dem Koalitionsvertrag zugestimmt haben werden, dann kann Anfang Mai die Regierung gebildet werden und mit der Arbeit begonnen werden.
So, was nehme ich aus der heutigen Folge mit?
Mit Ausnahme der Einführung des Primärarztsystems, das wir schon mal hatten, und den Plänen für die Apotheken, die teilweise wirklich etwas bekommen, worauf sie lange gewartet haben, bietet der Koalitionsvertrag wenig Neues beim Thema Gesundheit. Insbesondere fehlen die konkreten Maßnahmen, wie dem Finanzierungsdefizit bei den gesetzlichen Krankenversicherungen begegnet werden soll und das Thema auf eine Kommission auszulagern und damit zu vertagen, das macht wenig Hoffnung.
Meine Befürchtung ist außerdem, dass die politische Aufmerksamkeit, die auch wegen der sehr polarisierenden Person Karl Lauterbach in den vergangenen drei Jahren dem Thema Gesundheit gegolten hat, in den kommenden vier Jahren deutlich weniger ausgeprägt sein dürfte. Und es ist klar, wir haben andere existenzielle Themen, die uns politisch beschäftigen, aber trotzdem kann es sich Deutschland nicht leisten, das Reformtempo im Gesundheitswesen zu verringern, im Gegenteil.
Das war ‘ne Dosis Wissen für heute. Die nächste Folge gibt's am Montag ab 6 Uhr in der Früh, überall da, wo ihr Podcast findet. Am Montag haben wir eine spannende Folge. Wir sprechen mit Dr. Katrin Crameri von der Schweizer Digisanté, die dort das Schweizer Gesundheitswesen mitdigitalisiert. Wir haben sie bei der DMEA in Berlin getroffen. Freut euch drauf. Bis dahin ein schönes Wochenende und wenn euch die Folge gefallen hat, lasst uns eine gute Bewertung da.
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